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Donnerstag, April 25, 2024
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    Todesstrafe durch Steinigung für gleichgeschlechtlichen Sex in Brunei

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    Ab dem dritten April sollen in dem Sultanat an der Nordküste der Insel Borneo “homosexuelle Handlungen” mit der Todesstrafe durch Steinigen bestraft werden können. Dies geschieht im Rahmen der schrittweisen Integration des Scharia-Rechts – bisher war Homosexualität auf Grundlage des britischen Kolonialrechts strafbar.

    Im Jahr 2014 ließ Sultan Hassanal Bolkiah, der nach Queen Elizabeth der zweitlängst regierende Monarch der Welt und gleichzeitig Staatsoberhaupt Bruneis ist, das Scharia-Recht in das Strafgesetzbuch integrieren. Das Strafmaß, das für homosexuelle Handlungen auferlegt wird, orientiert sich an Geschlecht und Konfession. Für verheiratete, männliche Muslime ist das härteste Strafmaß, die Todesstrafe durch Steinigung, möglich.

    Für Frauen sind Geldstrafen und jahrelange Haftstrafen sowie Peitschenhiebe vorgesehen. Obwohl es in den letzten Jahren zu immer strikteren Gesetzgebungen kam, sind keine Fälle bekannt, in denen LGBT-feindliche Gesetze in Brunei Anwendung fanden.

    Bislang geht die Strafbarkeit von Homosexualität im Übrigen nicht von dem Scharia-Gesetz aus, sondern ist zurückzuführen auf die britische Kolonialgesetzgebung. Demnach sind homosexuelle Handlungen als “Akt gegen die Natur” mit einer Strafe von bis zu 10 Jahren Haft belegbar. Nach Informationen von queer.de berichten Menschen der LGBTI-Community aus Brunei, dass auch jetzt Urteile unwahrscheinlich sind, weil vier Zeugen benannt werden müssten und Videoaufnahmen unzulässig sind.

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