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Donnerstag, April 18, 2024
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    Angeklagter im „TKP/ML“-Prozess haftunfähig

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    Letzter Verhandlungstag wegen Verhandlungsunfähigkeit von Mehmet Yeşilçalı ausgefallen. Verteidigung stellt Antrag auf Haftverschonung.

    Seit rund einem Jahr läuft in München ein Prozess gegen vermeintliche Mitglieder der “Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten” (TKP/ML). Der 52. Hauptverhandlungstag im Prozess gegen die türkischen Kommunisten beim Oberlandesgericht München am 28. April fiel aus, weil einem der Angeklagten Verhandlungsunfähigkeit attestiert wurde.

    Viele der Beschuldigten wurden in der Vergangenheit in der Türkei schwer gefoltert und erhielten als politisch Verfolgte Asyl in verschiedenen europäischen Länder. Nun wird ihnen vorgeworfen, sie würden den türkischen Staat bekämpfen, und sie wurden – teilweise auf der Basis von “Beweisen”, die die türkische Polizei unter Folter gewonnen hat – in Untersuchungshaft genommen und vor Gericht gestellt. Jetzt werden sie unter Sonderhaftbedingungen behandelt, was erwiesenermaßen dazu beitragen kann, dass die alten Traumata wieder aktiviert werden.

    Bei dem Angeklagten Mehmet Yeşilçalı, der viele Jahre in der Türkei inhaftiert und schwerer Folter ausgesetzt war, ist seit längerer Zeit bekannt, dass er in besonderer Art und Weise unter der Untersuchungshaft leidet. Nachdem er bereits im Dezember 2016 in der JVA München besonders entwürdigender Behandlung und Gewalt ausgesetzt war, hat sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Mittlerweile liegen übereinstimmende Gutachten mehrerer Sachverständiger vor, die bei Herrn Yeşilçalı das Vorliegen einer haft- und folterbedingten “Posttraumatischen Belastungsstörung” nebst Folgeerkrankungen bestätigen und die Gefahr einer kritischen Gesundheitsverschlechterung bei einer Fortdauer der Haft prognostizieren.

    Ein Antrag auf Haftverschonung des Angeklagten Mehmet Yeşilçalı liegt dem Oberlandesgericht vor; sein Zustand spitzte sich nun derart zu, dass ihm sogar Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wurde. Das Gericht wird jetzt entscheiden müssen, ob man trotz Vorliegens der Gutachten renommierter Sachverständiger, die dem Angeklagten schwerste haftbedingte Erkrankungen attestieren, die Untersuchungshaft aufrecht erhält.

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