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Zeitung für Solidarität und Widerstand

Sondergesetz für Polizisten?

Bundesregierung will am Donnerstag Strafrechtsverschärfung beschließen.

Die Bundesregierung plant, Angriffe auf Polizeibeamte stärker zu bestrafen und ihnen damit einen rechtlichen Sonderstatus einzuräumen. Bereits am kommenden Donnerstag will die große Koalition das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ im Bundestag beschließen. Durch das Gesetz sollen Angriffe bzw. Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte deutlich härter bestraft werden als gegen Menschen, die keine Uniform tragen.

KriminologInnen, AnwältInnen und BürgerrechtlerInnen sehen keinen Bedarf für das Gesetzesvorhaben. Sie kritisieren das Gesetz als unnötig und gefährlich für die Versammlungsfreiheit. Das Gesetz verstoße gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Angriffe auf VollstreckungsbeamtInnen künftig deutlich stärker sanktioniert werden sollen als Angriffe gegen andere BürgerInnen. Eine solche Privilegierung sei grundlos, denn die für alle geltenden Strafnormen der Nötigung und Körperverletzung schützten auch Polizisten und andere Amtsträger. Eine steigende Gewalt gegenüber Polizisten, welche die Verschärfung rechtfertigen soll, lässt sich statistisch nicht nachweisen.

In einer gemeinsamen Erklärung der „Humanistischen Union“ (HU), des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ und der „Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten“ (BAG oder „die Kritischen“) heißt es: „Diese Gesetzesverschärfung ist nicht nur drakonisch und grundlos, sie zeigt auch eine autoritäre Staatsauffassung seitens der Bundesregierung und Regierungsfraktionen. Auch führt sie zur erleichterten Kriminalisierung von Demonstrationsteilnehmern, etwa bei engen Einschließungen oder bei Gerangel an Polizeiketten und bei Aktionen zivilen Ungehorsams beim Wegtragen.“

Die Bürgerrechtsgruppen befürchten, dass die Gesetzesverschärfung auch die Aufklärung rechtswidriger Polizeigewalt weiter erschweren könne, da es bei Anzeigen gegen Polizeibeamte regelmäßig zu Gegenanzeigen komme.

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