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Samstag, April 20, 2024
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    Weil er einen Faschisten geschlagen haben soll – Antifaschist Joel zu 8 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

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    Weil er einen “HoGeSa” (“Hooligans gegen Salafisten”) mit einem Fahnenstock geschlagen haben soll, wurde der Antifaschist Joel vergangene Woche zu 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Trotz zweifelhafter Zeugen sowie nur geringfügiger Verletzungen des Hooligans verurteilte der Richter den Aktivisten zu einer Freiheitsstrafe. Revision wird erwägt. 

    Am 25. Oktober 2015 hatten sich ca. 1000 Hooligans auf dem Barmer Platz in Köln-Deutz versammelt, um unter dem Motto „Köln 2.0“ an die Demonstration des Vorjahres zu erinnern. Eine Gruppe von ihnen provozierte innerhalb der Gegenkundgebung. Dem Antifaschisten Joel wurde vorgeworfen, einer Person dabei mit einem Fahnenstock gegen den Kopf geschlagen zu haben.

    Bei der Demonstration ein Jahr zuvor, 2014, wurde – unter dem Deckmantel der Ablehnung des Salafismus – nationalistische und faschistische Propaganda auf die Straßen Kölns getragen.Viele Geschäfte von MigrantInnen wurden angegriffen und die Teilnehmenden haben sich Straßenschlachten mit der Polizei geliefert.

    Dem Aufruf von antifaschistischen Gruppen hatten sich deshalb viele Menschen angeschlossen, um die Erinnerungsveranstaltung der Hooligans am 25. Oktober 2015 zu verhindern. Angereiste FaschismusgegnerInnen hatten dabei ihre körperliche Unversehrtheit auf’s Spiel gesetzt und dem faschistischen Treiben ein Ende gesetzt – mit juristischem Nachspiel:

    Im Zuge der kürzlich stattgefundenen, gerichtlichen Verhandlung wurde dem beteiligten Antifaschisten Joel die schwere Körperverletzung an einem Versammlungsteilnehmer vorgeworfen. Er solle ihm mit einem Stock auf den Hinterkopf geschlagen haben, da er ihn für ein „HoGeSa“ gehalten habe.

    Nach mittlerweile drei Verhandlungstagen ist das Amtsgericht Köln am 19. April zu einem Urteil gekommen. Das vermeintliche Opfer des Angriffs und dessen Freunde/Zeugen sind dabei vor Gericht nicht durch Glaubwürdigkeit aufgefallen, da sie sich in ihren Zeugenaussagen und ihren Beschreibungen stark voneinander unterschieden. Die Motivation ihres Besuchs der Veranstaltung, die Beschreibung der An- und Abreise sowie des Tathergangs selbst wichen dabei so stark voneinander ab, dass dies bei den Zuhörern und auch beim Staatsanwalt für Gelächter sorgte. Selbst die vermeintliche Verletzung des Opfers (leichte Gehirnerschütterung; genannt “Schädel-Hirn-Trauma” (SHT) 1.Grades) war laut ärztlichem Attest „ohne Symptomatik“. Dass hieraus selbst ein Laie schließen kann, dass eine Gehirnerschütterung ohne Symptomatik keine Gehirnerschütterung sein kann, bestätigte auch eine behandelnde Ärztin. Sie kommentierte vor Gericht: „Dieser Befund ist Quatsch. Ohne neurologische Auffälligkeiten ist ein SHT 1.Grades keine Gehirnerschütterung. Der Befund spricht eher für eine Schädelprellung!“ Verblüffend, da das Opfer immer wieder betont hatte, durch die Wucht des Schlages eine Gehirnerschütterung erlitten zu haben.

    Nachdem ein weiterer Zeuge angehört wurde, der zum Sachverhalt nichts beitragen konnte, wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Der Staatsanwalt forderte vom Gericht eine Mindeststrafe von zehn Monaten auf Bewährung, da er die Tat „zweifelsfrei“ dem Beschuldigen zurechnen könne. Er sei identifizierbar und die minderschwere Tat der gefährlichen Körperverletzung sei bewiesen worden. Da der Angeklagte das Opfer nicht kannte und eine Provokation nicht stattgefunden haben soll, ging der Staatsanwalt von einem politischem Motiv aus. Er bezeichnete das Opfer gar als „Unbeteiligten“.

    Der Anwalt von Joel, der während des Prozesses immer wieder durch hartnäckiges Nachfragen die Unglaubwürdigkeit der Zeugen offenbarte, forderte hingegen eine Geldstrafe, da zum einen keine Gehirnerschütterung vorliege und auch vor Gericht ein Schlag gegen den Kopf des Opfers nie bewiesen wurde. Obwohl das letzte Wort dem Angeklagten galt, behielt der es sich vor, weiterhin keine Aussage zu tätigen.

    Abschließend verkündete der Richter das Urteil: 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Joel. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt. Ebenfalls sollen 720€ an die UNO-Flüchtlingshilfe gezahlt werden.

    Zur Begründung gab der zuständige Richter an, dass er es durch die Zeugenaussagen als erwiesen ansehe, dass ein Schlag gegen den Kopf erfolgt worden sein müsse. Obwohl er den Geschädigten als „keinen Musterzeugen für einen Richter“ einschätzte und auch seine Kleidung als “szenetypisch“ (Jogginganzug & Lederhandschuhe) charakterisierte, wollte der Richter hierin keinen berechtigten Grund für eine Auseinandersetzung sehen. Das unbestritten provozierende Auftreten in dieser Form mitten in der Gegendemonstration wollte der Richter nicht als strafmindernd werten. Die Definition der gefährlichen Körperverletzung sei erfüllt, da mit einem stabilen Werkzeug zugeschlagen worden sei. Obwohl die Verletzung nicht gravierend ausgefallen sei – was für ein mittleres Strafmaß spräche – sei das Handlungsunrecht (Gefährlichkeit der Handlung) des Angeklagten bewiesen. Der geringe Grad der Verletzung und die nicht vorhandenen Vorstrafen sollen den angeklagten Joel vor einem härteren Strafmaß bewahrt zu haben.

    In seinem Abschlussplädoyer sprach der Richter davon, dass man in Zukunft seine politischen Vorstellungen doch besser durch Gewaltfreiheit und kognitive Überlegenheit ausdrücken und beim kommenden Wochenende (AfD-Parteitag in Köln, 22. April 2017) „die Füße still halten solle.“ Entgegen dem “Rat” des Richters hält die Initiative “Fight for Joel”, die mehrere Solidaritätsaktionen für ihn organisierte, es aber für gesellschaftlich notwendig und geboten, sich der Gewalt von Neonazis entgegenzustellen: “Der NSU hat bewiesen, dass Neonazis nicht davor zurückschrecken, Menschen zu ermorden. Gewalt ist Teil ihrer Ideologie. Es reicht nicht aus, wenn sich Menschen „Köln ist bunt“ auf die Schilder schreiben, sondern überall müssen Neonazis harte Grenzen gesetzt werden. Die drei Jahre Bewährung werden Joel nicht davon abhalten, weiterhin Politik zu betreiben. Gegen Neofaschisten und die Repression hilft weiterhin nur Solidarität untereinander, was die Prozessbegleitung bewiesen hat. Da die Kosten des Verfahrens und des Anwalts gestemmt werden müssen, hoffen wir weiterhin auf eure Unterstützung! Solidarität ist eine Waffe!”

    Der Beklagte erwägt nun in Berufung oder Revision zu gehen.

     

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