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Donnerstag, November 14, 2024
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    40% der LeiharbeiterInnen bekommen kein Arbeitslosengeld

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    Viele LeiharbeiterInnen sind zu kurz beschäftigt um Arbeitslosengeld zu bekommen.

    Rund 130.000 in Leiharbeit Beschäftigte, die im vergangenen Jahr ihren Job verloren haben, erhielten keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Dafür hätten sie in den vorhergehenden 24 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein müssen. Auf rund 40% der 2016 arbeitslos gewordenen LeiharbeiterInnen traf das nicht zu.

    Das Problem entsteht dadurch, dass sehr kurze Beschäftigungszeiten für viele LeiharbeitnehmerInnen eher die Regel als eine Ausnahme sind. Knapp ein Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse enden bereits innerhalb von 30 Tagen, hinzu kommen 19 % vor Ablauf von drei Monaten. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) war jeder Vierte der insgesamt 509.268 Menschen, die 2016 sofort nach dem Ende ihrer Arbeitsverhältnisse Hartz IV-Leistungen erhielten, zuvor als LeiharbeiterIn beschäftigt.

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