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Freitag, April 19, 2024
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    Fast 40 Prozent der Klagen gegen „Hartz 4“ erfolgreich

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    Viele Klagen bei den Sozialgerichten von Betroffenen gegen Sanktionen und falsche Leistungsbescheide erfolgreich.


    Im Jahr 2016 haben ca. 121.000 Menschen gegen das „Hartz 4“-System geklagt. Fast 40 Prozent der Fälle wurden ganz oder teilweise im Sinne der Klagenden entschieden. Die Klagen der EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld 2 richten sich gegen die Agentur für Arbeit bzw. das örtliche Job-Cener. Die örtlichen Sozialgerichte empfangen diese Klagen. Dabei geht es oft um den Arbeitslosengeld-Bescheid, Unterkunftskosten, Einwände gegen die Kürzung von Leistungen oder Sanktionen gegen LeistungsempfängerInnen.

    Nicht selten gewähren die SachbearbeiterInnen den Betroffenen nicht die Leistungen, die zum Überleben notwendig sind und ihnen rechtlich zustehen. Willkürliche Strafen sind ebenfalls nicht selten. Die bürokratischen Verfahren, die für die Anträge und Leistungsbewilligungen nötig sind, überfordern viele Menschen. Noch dazu berichten die Leidtragenden nicht selten von psychischen Schikanen, indem man ihnen ein schlechtes Gewissen einredet und sie alleine für ihre Situation verantwortlich macht.

    Nur wenige der knapp 4,4 Millionen BezieherInnen von Arbeitslosengeld 2 wehren sich gegen diesen Umgang. Aber die Zahlen sprechen für sich: Über ein Drittel von denen, die den „Hartz 4“-Bescheiden widersprechen und dagegen klagen, bekommen vor den Sozialgerichten Recht. Das Internetportal www.gegen-hartz.de urteilt dazu: „Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer [derjenigen, die mit Ihren Widersprüchen eigentlich im Recht sind] sehr viel höher liegt. Viele Menschen trauen sich nicht, einen Widerspruch einzulegen. Sie wollen es sich nicht mit dem Sachbearbeiter ‚verscherzen‘ und fürchten Nachteile. Andere wissen von ihrem Rechtsanspruch nichts.”

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