`
Donnerstag, April 18, 2024
More

    Regierung plant Ausbau der Massenüberwachung

    Teilen

    Die Bundesregierung plant mit einem Änderungsgesetz zur Strafprozessordnung, die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung von Computern und Smartphones massiv auszuweiten.

    Das Gesetz, das die Bundesregierung nun als einen einfachen Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der Strafprozessordnung (StPO) einbringt, hat die massive Ausweitung der Massenüberwachung zur Folge.

    Allein im Jahr 2015 wurden in rund 6.000 verschiedenen Verfahren mehr als 32.000 Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) durchgeführt. Bei der herkömmlichen TKÜ werden die Telefongespräche und der Datenverkehr von Telefon- und Internetanbietern an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Bei der Online-Durchsuchung, der sogenannten „Quellen-TKÜ“, wird aktiv in den Computer oder das Smartphone eingedrungen und der gesamte gespeicherte Inhalt kopiert. Die Ermittlungsbehörden müssen dazu das Zielgerät hacken, um sich Zugang zu den Daten zu schaffen. Dies wird mit dem sogenannten „Staatstrojaner“ umgesetzt, einem eigens für die Ermittlungsbehörden entwickelten Computer-Virus.

    Das neue Gesetz soll nun die Anzahl der Straftaten, bei denen der Einsatz der „Quellen-TKÜ“ möglich ist, drastisch vergrößern. Bisher durfte nur das Bundeskriminalamt (BKA) die Online-Durchsuchung zur Prävention von internationalem Terrorismus einsetzen. Jetzt soll der Einsatz für alle Polizeibehörden erlaubt und auf ganze 27 Straftatbestände ausgeweitet werden.

    Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung wurde die Online-Durchsuchung als Mittel zum Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“ ins Leben gerufen und schon nach kurzer Zeit auf weite Bereiche der Straftaten-Bekämpfung ausgeweitet.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News