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Donnerstag, März 28, 2024
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    Richter will im §129b-Verfahren schlechten Gesundheitsstand für Geständnis ausnutzen

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    Die Bundesanwaltschaft und der Staatsschutzsenat wollen den im Münchener „TKP/ML“ Prozess angeklagten Mehmet Yeşilçalı unter Ausnutzung seines schlechten Gesundheitszustandes zu einem Geständnis drängen.

    Wie die Verteidigung Mehmet Yeşilçalı‘s am 22. Mai in einer Presseerklärung mitteilte, konnte sie aus einem Aktenvermerk entnehmen, dass Gespräche zwischen dem Gericht und der Bundesstaatsanwaltschaft stattgefunden haben über die Möglichkeit einer “Verständigung” mit Herrn Yeşilçalı. Er befindet sich wegen des §129b StGB (“Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland”) in Untersuchungshaft. Gegen ein Geständnis seinerseits würde man ihm eine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis in Aussicht stellen.

    So heißt es in dem entsprechenden Aktenvermerk: „Vor dem Hintergrund der evidenten gesundheitlichen Beeinträchtigung des Angeklagten Yeşilçalı sprach der Vorsitzende die Möglichkeit einer Verständigung an. Dabei äußerte er, dass aus Sicht des Senats im Falle eines Geständnisses des Angeklagten Yeşilçalı eine Freiheitsstrafe um die 3 Jahre in Betracht käme. Der Vorsitzende bat OStA b. BGH Heise, eine Verständigung auf dieser Basis in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls bei den Verteidigern des Angeklagten Yeslicali diesbezüglich anzufragen.“

    Die Verteidigung Mehmet Yeşilçalı‘s bestätigte, dass es bisher keine solchen Gespräche mit ihnen oder ihrem Mandanten gegeben hat. In der Pressemitteilung der Verteidigung heisst es dazu wörtlich: „Zu keinem Zeitpunkt ist von Herrn Yeşilçalı oder seinen Verteidigern eine Bereitschaft zu einer Verständigung signalisiert worden. Tatsächlich ist eine derartige Bereitschaft auch nicht gegeben. Unser Mandant empfindet das Vorgehen insgesamt als unzumutbar.“

    Die Verteidiger Mehmet Yeşilçalı‘s verurteilen das Vorgehen des Gerichts und vermuten, dass der schlechte Gesundheitszustand ihres Mandanten ausgenutzt werden soll, um ihn zu einem Geständnis zu bewegen. Die Verteidigung forderte das Gericht erneut auf, ihren Antrag auf Haftverschonung vom 21.03.2017 endlich zu behandeln und die Untersuchungshaft für Mehmet Yeşilçalı sofort auszusetzen.

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