Anti-Terror-Paket soll anonymes Telefonieren unterbinden.
Beim Kauf von Prepaid-Mobilfunkkarten gilt nach einer einjährigen Übergangsfrist nun ab dem 1. Juli 2017 die Ausweispflicht. Vor knapp einem Jahr hatten Bundestag und Bundesrat im Eiltempo ein „Anti-Terror-Paket“ beschlossen, welches diese Maßnahme beinhaltet. So sollte die „Aufklärung von Netzwerkstrukturen“ nicht länger erschwert werden.
Ebenso umfasste das Gesetzespaket die Möglichkeit für den deutschen Inlandsgeheimdienst (Amt für Verfassungsschutz), schon Jugendliche ab 14 Jahren zu bespitzeln. Erst kürzlich hatte der bayrische Innenmninister Herrmann eine Aufhebung auch dieser Altersgrenze gefordert.
Ebenfalls zum 1. Juli soll die Vorratsdatenspeicherung gestartet werden. Ab dann werden alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet sein, die gesamten Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Das bedeutet, dass unter anderem aufgezeichnet wird, wer-wann-und wie lange-mit wem telefoniert hat, und wer-von wo-auf welche Websites zugreift. Die Provider sind darauf allerdings nur zum Teil vorbereitet. Gleichzeitig stehen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht aus.