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Freitag, März 29, 2024
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    EGMR-Urteil nach 16 Jahren: Polizei “folterte” DemonstrantInnen beim G8-Gipfel 2001

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    Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (EGMR) hat Italien wegen massiver Polizeigewalt am Rande des G8-Gipfels in Genua 2001 verurteilt.

    16 Jahre ist es her, als vom 18.-22. Juli in der italienischen Stadt Genua hunderttausende DemonstrantInnen gegen den dortigen G8-Gipfel protestierten. Während des Widerstands kam es an vielen Städten der Stadt zu stundenlangen Straßenschlachten zwischen der Polizei und DemonstrantInnen. Die Polizeiführung in Genua befahl den eingesetzten Polizisten, mit allen Mitteln gegen die Proteste vorzugehen. Dabei wurde der Demonstrant Carlo Guliani von einem Polizisten erschossen und anschließend überfahren.

    In der Nacht zum 22. Juli überfielen dann Polizeieinheiten die “Diaz-Schule”, in der hunderte DemonstrantInnen schliefen. Dutzende von ihnen wurden nach dem Polizeieinsatz mit Platzwunden am Kopf in Krankenhäuser eingeliefert. Insgesamt wurden mehr als 500 Menschen verletzt. Die italienische Justiz nutzte zudem die Situation und überzog die italienische Linke mit 10.000den Gerichtsverfahren und beschädigte damit die starke linke Bewegung in Italien nachhaltig.

    Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (EGMR) hat Italien nun wegen der massiven Polizeigewalt am Rande des G8-Gipfels in Genua 2001 verurteilt (Urt. v. 22.06.2017, Beschwerde-Nr. 12131/13). Die Straßburger Richter werteten das Vorgehen der eingesetzten Polizeieinheiten gegen DemonstrantInnen als “Folter”.

    Im Urteil des EGMR heißt es zur Begründung, es sei bewiesen, dass Beamte systematisch mit Knüppeln auf G8-GegnerInnen eingeschlagen, sie getreten und manche sogar mit Möbeln beworfen hätten. Einige DemonstrantInnen hätten dauerhafte Verletzungen durch die Polizeigewalt davongetragen. Das Vorgehen sei wahllos und unverhältnismäßig gewesen, da die Polizei nicht mit einer unmittelbaren Gefahr konfrontiert gewesen sei.

    Von Folter sprachen die Richter wegen der schweren physischen und psychischen Leiden, die die Gewalt der Polizisten bei den Opfern verursacht habe. Geklagt hatten 42 DemonstrantInnen aus verschiedenen Ländern. Der Gerichtshof sprach ihnen jeweils 45.000 bis 55.000 Euro Entschädigung zu.

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