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Freitag, März 29, 2024
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    “JEFTA”?? – TTIP auf Japanisch! – Anton Dent

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    Wer oder was ist “JEFTA”? Und zu wessen Nutzen? – Anton Dent mit einem Kommentar zum Freihandel, zu Schiedsgerichten und der kleinen Schwester von TTIP

    Wie sich bei den Verhandlungen zu den europäischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) zeigte, waren diese bei einem Großteil der Bevölkerung nicht besonders beliebt. Am 17.September 2016 gingen hunderttausende DemonstrantInnen in mehreren deutschen Großstädten auf die Straße und über 3 Millionen Menschen haben europaweit gegen TTIP unterschrieben. Für das nun anstehende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, kurz “JEFTA” („Japan-EU-Free-Trade-Agreement“), hat man darum bisher noch deutlicher die Öffentlichkeit gemieden als zuvor. Seit 2013 wird bereits im Geheimen verhandelt und genauere Informationen zum Inhalt mussten abermals erst über ein `leak’ an die Öffentlichkeit treten.

    Seitdem Donald Trump mit seinem protektionistischen Kurs dem Rest der großen Kapitalmächte mächtig auf den Zeiger geht und TTIP erstmal vom Tisch gefegt hat, gefallen sich Deutschland und die EU sehr in ihrer neuen Rolle als Verteidiger des Freihandels, der mit Werten wie Weltoffenheit, Freiheit und Vielfalt ideologisch aufgewertet wird. Die EU zeigt nun ein großes Interesse, wenigstens JEFTA schnell über die Bühne zu bringen, am liebsten noch bis zur nächsten Woche zum G20-Gipfel. Zum einen soll damit der Wegfall von TTIP kompensiert werden, zum anderen auch Druck auf die USA aufgebaut werden.

    Eine der größten Kritikpunkte bei TTIP und CETA waren die sogenannten “Schiedsgerichte”. Diese sind auch im europäisch-japanischem Deal vorgesehen. Vor diesen Gerichten können private Investoren die Vertragsstaaten verklagen, wenn verabschiedete Gesetze und politische Maßnahmen sich negativ auf die eigene Investition auswirken sollten. Dies soll den Kapital-Investoren mehr Sicherheit für ihre Profite geben. Und im Alltagsbewusstsein vieler Menschen beziehen Kapitalisten ja durchaus ihre Daseinsberechtigung immer noch aus ihrer Rolle als angebliche Risikoträger. – Eigentlich gibt es solche Schiedsgerichte schon lange, bisher aber hauptsächlich als staatlich-neokoloniale Waffe gegen sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer. Dass transnationale Schiedsgerichte nun auch bei Investitionsstreitereien zwischen imperialistischen Staaten zum Einsatz kommen sollen, ist eine neue Qualität. So verstandene Schiedsgerichte bedeuten eine deutliche Machtverschiebung von den Staatsorganen hin zum Kapital.

    Grundlage für eine Klage sind bei solchen Schiedsgerichten nicht nur direkte Investitionsschäden, wie etwa die Rücknahme von Lizenzen und Aufträgen oder neue Steuern, sondern auch indirekte Schäden durch beispielsweise eingeforderte Qualitätsstandards. Geurteilt wird bei diesen Gerichten jedoch nicht auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit von bestimmten Gesetzen oder vereinbarter Standards, sondern nur über den Anspruch der Kläger auf Schadensersatz. Jedoch könnte ein solches Verfahren, das oft Jahre dauert, auch zu Gesetzesänderungen im Sinne einer außergerichtlichen Einigung führen. Des Weiteren kann schon die Androhung oder Befürchtung einer Schadensersatzklage ausreichen, um bestimmte Gesetze erst gar nicht zu verabschieden. Ein weiterer Unterschied zu nationalem Recht, das ja hauptsächlich dem Schutz und der Verwertungsgarantie des Kapitals dient, ist die Berechnung des Schadensersatzes nicht am aktuellen Wert der Investition, sondern am erwarteten Gewinn der Unternehmen.

    Sinn und Zweck des Freihandelsabkommens mit Japan ist, die Wachstumsbedingungen des europäischen Kapitals in Japan zu verbessern und zu schützen. Mit den Schiedsgerichten bekommt das europäische Kapital ein Mittel in die Hand, sich auf ausländischem Boden sicherer zu behaupten. Dafür müssen die europäischen Staaten selbstverständlich auch dem japanischem Kapital das gleiche Recht zukommen lassen und seine Position auf dem europäischem Markt stärken. Dies ist nicht unbedingt gegen das Interesse der kapitalistischen Staaten, denn das erfolgreiche Kapitalwachstum japanischen Kapitals bringt sowohl Steuereinnahmen, Beschäftigungen (und Konsum), Aufträge für Zulieferfirmen wie auch eine Stärkung der eigenen Währung auf dem Weltmarkt mit sich. Wenn dafür “leider” einzelne, kleinere, heimische Unternehmen “hopps” gehen müssen, lässt sich das vielleicht in bestimmen Grenzen ertragen. (Dies ist übrigens auch die Grundlage von nationalistischer und sozialdemokratischer Kritik an solchen Freihandelsabkommen.)

    Mag sich also die gegenseitige Übervorteilung von europäischem und japanischem Kapital unter dem Strich die Waage halten, so stärkt auch JEFTA die Position des Kapitals im Ganzen. Wenn deutsche Kapitale irgendwo Nachteile erleiden sollten, so juckt uns das nicht die Bohne. Kapital-Wachstum geschieht aber durch die Ausbeutung des Proletariats und die Zerstörung der Umwelt und verschärft zudem die allgemeine Konkurrenz. Somit sind alle Maßnahmen, die das Kapital stärken und damit die kapitalistische Ordnung stützen, gegen die Interessen der ProletarierInnen.

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