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Freitag, April 19, 2024
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    Macron plant, den Ausnahmezustand in normales Gesetz zu überführen

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    Bisher wurde das Ausnahmegesetz in Frankreich auch gegen DemonstrantInnen eingesetzt.

    Seit den Terroranschlägen im Dezember 2015 herrscht in Frankreich der Ausnahmezustand. Im Präsidentschaftswahlkampf der letzten Monate hatte der mittlerweile amtierende Präsident Frankreichs, Emmanuel Macron, noch angekündigt, dass „der Ausnahmezustand kein Dauerzustand werden soll”. Dennoch sollte er bis November 2017 verlängert werden, da seine Aufhebung einiger “Vorbereitungsmaßnahmen” bedürfe. Nun ist bekannt geworden, wie dies aussehen soll: Macron plant ein ‘Sicherheitsgesetz’, das den Ausnahmezustand nicht nur nicht aufheben, sondern letztlich sogar in dauerhaft geltendes Recht überführen soll. Dies legt ein Bericht der französischen Zeitung „Le Monde“ nahe.

    Der Gesetzentwurf umfasst:

    • Die Verhängung von Hausarrest ohne richterliche Entscheidung, der auf bis zu drei Monaten verlängert werden kann.
    • Hausdurchsuchungen bei Tag und bei Nacht, die nur von einem Verwaltungsrichter bestätigt werden müssen.
    • Verdächtige Personen können ohne Verurteilung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Diese Maßnahme wurde bisher von der Regierung noch nicht angewendet.
    • Die Möglichkeit der sofortigen Schließung von religiösen Stätten wie zum Beispiel Moscheen. Ein Richter kann auf Grundlage der Empfehlung eines Präfekten die Schließung anordnen. Wer die Anordnungen nicht befolgt, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsentzug und 45.000 Euro Strafe.

    All diese Maßnahmen finden sich auch bereits jetzt im Gesetz zum Ausnahmezustand.

    Ausnahmegesetz gegen DemonstrantInnen

    Doch bereits das jetzige Ausnahmegesetz ist mit Grundrechten nicht vereinbar. Das hat der französische Verfassungsrat am 9. Juni entschieden. So hatten mehrere Personen gegen das Ausnahmegesetz geklagt, da sie dadurch von der Teilnahme von Demonstrationen abgehalten wurden. Laut “Amnesty International Frankreich” wurden durch die Ausnahmeregelungen über 600 Personen daran gehindert, an Demonstrationen teilzunehmen. Die Demonstrationsverbote wurden ausgesprochen mit dem Argument, dass damit Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen präventiv verhindert würden. Laut Amnesty gab es jedoch meistens wenig oder gar keine Nachweise, die zeigten, dass diese Personen an Gewalttätigkeiten beteiligt waren. Vielmehr gäbe es eine hohe Übereinstimmung mit Aktivisten von antifaschistischen oder “linksautonomen” Gruppierungen. Insgesamt wurde 21 Verbote im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen den Klimagipfel in Paris ausgesprochen und 574 im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen das Arbeitsrecht.

    Neues Arbeitsgesetz: Hauptaufgabe von Macron

    Am Wochenende wurde die Partei Manuel Macrons, “La Republique en Marche”, zur stärksten Kraft und hat damit die Kräfteverhältnisse im französischen Parlament stark verändert. Angela Merkel lobte die Wahl Macrons bereits als „mutiges Signal für Reformen“. Doch nur 50% der französischen Bevölkerung beteiligten sich an der Wahl, das Vertrauen in die französische Politik ist in weiten Teilen der Bevölkerung erschüttert.

    Das wichtigste Gesetzesprojekt, das Macron nach der gelungen Parlamentswahl nun in Angriff nehmen will, ist das Arbeitsgesetz, das im vergangenen Jahr Hunderttausende auf die Straße brachte. Gegen das Gesetz, das den Kündigungsschutz lockern will, sind für die kommenden Monate wieder massive Proteste zu erwarten.

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