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Donnerstag, März 28, 2024
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    Zahlreiche Verletzte bei Demonstration gegen Kriminalisierung

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    Bei einer Demonstration gegen die Verbote zahlreicher kurdischer Symbole und Fahnen ist es in Berlin zu mehreren Verletzten durch einen Angriff der Polizei gekommen.

    Rund 500 Personen nahmen am vergangenen Samstag an der Demonstration mit dem Motto „Solidarität mit Rojava und Shengal – Gegen die Kriminalisierung der PYD, YPG und YPJ“ in Berlin teil. Zu der Demonstration hatte die Deutschlandvertretung der “Partei der Demokratischen Einheit” (PYD) aus Rojava (Nordsyrien) aufgerufen, um gegen das vom Bundesinnenministerium am 2. März erlassene Symbolverbot zu protestieren, das unter anderem ihre Partei sowie die Fahnen der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG und YPJ) umfasst.

    Bereits im Vorfeld der Demonstration wurden die anreisenden DemonstrantInnen einzeln durchsucht, mitgeführte Transparente abfotografiert und zahlreiche Fahnen kurdischer Organisationen beschlagnahmt. Kurz bevor die Demonstration dann das Ende der vorgesehenen Zugstrecke erreichte, griffen Polizeieinheiten mehrere DemonstrantInnen gewaltsam aus der Demonstration heraus. Das kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit “Civaka Azad e.V.” schreibt dazu in einer Pressemitteilung: „Die bis dahin friedlich verlaufende Demonstration wurde überschattet von gewaltsamen Angriffen der Polizei auf die TeilnehmerInnen kurz vor Ankunft am Abschlussort der Demonstration. Zwei Demonstranten wurden dabei verletzt und mussten im nahegelegenen Bundeswehrkrankenhaus behandelt werden. Mehrere Demonstrationsteilnehmer wurden festgenommen.“

    Ein Videoausschnitt, das in den sozialen Medien kursiert, zeigt, wie ein Polizist mit seinem Schlagstock unvermittelt auf den Schädel eines Demonstranten einschlägt, woraufhin dieser blutüberströmt zusammenbricht und am Boden liegen bleibt. Augenzeugen berichten von einem völlig unnötigen Gewalteinsatz der Polizei, als die Demonstration im Begriff war sich aufzulösen. Im Zusammenhang mit diesem Eingriff der Polizei konnten sieben Festnahmen beobachtet werden.

    Im Zusammenhang mit dem im März erlassenen Verbot zahlreicher kurdischer Fahnen hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke) am 19. April klargestellt, dass sich dieses Verbot nicht gegen die Organisationen der verbotenen Fahnen und Symbole richte, sondern diese nur verboten seien, wenn sie als „Ersatzsymbole für die PKK“ genutzt werden würden.

    Ulla Jelpke dazu in einer Presseerklärung vom 25. April: „Die Begründung der Bundesregierung zum Verbot der Symbole der syrisch-kurdischen YPG/YPJ erweist sich als reine Gesinnungsjustiz. Ob diese Symbole verboten sind, hängt laut Bundesregierung von ihrer Wirkung und der Intention des Trägers ab. Nach dieser Logik ist die YPG-Fahne zwar dann verboten, wenn sie von Kurden getragen wird, weil damit nach Ansicht der Sicherheitsbehörden in Wahrheit die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans propagandistisch unterstützt würde. Doch erlaubt wäre die Fahne, wenn sie auf einer Veranstaltung der Linkspartei gezeigt wird, solange dort keine Kurden anwesend sind. Mit Rechtssicherheit hat das nichts zu tun – damit wird lediglich behördliche Willkür legitimiert.“

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