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Samstag, April 20, 2024
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    32 JornalistInnen wurde G20-Akkreditierung nachträglich entzogen

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    Im Rahmen des G20-Gipfels ermöglichten Akkreditierungen einigen JournalistInnen den Zutritt zu der Zone, die für die Öffentlichkeit unzugänglich war. Jedoch nicht allen …

    Im Laufe des Gipfels kontrollierten Beamte mit Namenslisten den Zutritt an den Kontrollpunkten zur “Sicherheitszone”. Einigen JournalistInnen wurde dabei gezielt der Zutritt verwehrt, die Akkreditierung entzogen.

    Schwarze Listen ohne Datenschutz
    Die Listen, die jedem der Bereitschaftspolizisten an den Kontrollpunkten ausgehändigt wurden, waren offen einsehbar. Zwar wurden sie nie offiziell veröffentlicht, doch der Umgang mit der Namensliste ist datenschutzrechtlich fragwürdig. So waren die Beamten weder zum diskreten Umgang mit den Daten noch zur sicheren Entsorgung der Listen angehalten worden. Der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, dazu: “Die ungeschützte Weitergabe und Verwendung der Listen ist ein schwerer Datenschutzverstoß.“. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar spricht sogar von einem „offen diskriminierenden Charakter“.

    Keine Stellungnahme zu Gründen für den Ausschluss
    Grundsätzlich obliegt es dem Veranstalter, die Bedingungen für eine Akkreditierung festzulegen. Alle betroffenen JournalistInnen hatten sich nach ihrer rechtzeitigen Bewerbung den notwendigen Sicherheitsprüfungen unterzogen. Die Entscheidung, Akkreditierungen zu entziehen, habe das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit dem Bundespresseamt (BPA) getroffen. Konkrete Beweggründe werden nicht genannt, von „sicherheitsrelevanten Erkenntnissen“ ist die Rede.

    Einflussnahme aus der Türkei denkbar
    Während BKA und Bundespresseamt also zu konkreten Anlässen schweigen, ermöglicht die Auswahl der diskreditierten JournalistInnen Rückschlüsse: Laut Informationen der ARD sind unter den Betroffenen Chris Grodotzki von Spiegel Online und Björn Kietzmann von der Fotoagentur ActionPress. Beide waren im Jahr 2014 in die Türkei gereist, um die Gefechte in Kobane, einer syrischen Grenzstadt, zu dokumentieren. Sie waren kurzzeitig in der Türkei festgenommen worden. In Deutschland folgten bisher keine Konsequenzen, die Journalisten verfügten jeweils über Jahresakkreditierungen für die Bundespressekonferenz. Nun steht der Verdacht im Raum, der Entzug der Bevollmächtigungen sei auf Wunsch des türkischen Geheimdienstes erfolgt. Es wäre ungeheuerlich, wenn die Daten über Journalisten an Nachrichtendienste autoritärer Regime übermittelt worden wären”, so Schaar. “Völlig unakzeptabel wäre es auch, wenn Journalisten von der Gipfelberichterstattung allein auf Grund der Wünsche derartiger Regierungen ausgeschlossen worden wären.”

    Sorge um Pressefreiheit
    Neben Bedenken bezüglich des Datenschutzes wird das Vorgehen auch als Eingriff in die Pressefreiheit bewertet: Der Vorsitzende des “Deutschen Journalisten-Verbands” (DJV) Frank Überall beurteilt die Entscheidungen als „willkürlich“ und „Einschränkung der Berichterstattung“. Einige Verlage haben bereits geäußert, gegen die Ausschlüsse rechtlich vorgehen zu wollen, wenn nicht auch die Berichterstattung der betroffenen JournalistInnen rückwirkend ermöglicht werde.

     

     

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