Neues Gesetz in Bayern weitet Befugnisse der Polizei massiv aus. Personen, die in Verdacht stehen, zukünftig eine Straftat zu begehen, können demnach lebenslänglich präventiv in Gewahrsam genommen werden.

Am gestrigen Mittwoch wurde im bayrischen Landtag ein neues „Gefährder-Gesetz“ beschlossen, das die Rechte der Polizei massiv ausweitet.
Das ab August in Kraft tretende Gesetz ermöglicht der Polizei, „Gefährder“ unbefristet in Gewahrsam zu nehmen. Bisher war diese vorbeugende Haft in Bayern bis zu 14 Tagen möglich und somit schon deutlich länger als in anderen Bundesländern. Diese Befristung wurde nun aufgehoben und macht es damit möglich, bei „drohender Gefahr“ Menschen unendlich lange in Haft zu nehmen. Alle drei Monate soll die Rechtmäßigkeit der Haft durch einen Richter geprüft werden.

Drohende Gefahr geht von einer Person aus, wenn sie wahrscheinlich in naher Zukunft eine Straftat begehen könnte. Das Gesetz bezieht sich dabei nicht nur auf terroristische Anschläge, sondern auf alle Straftaten. Damit betrifft es einen sehr großen Personenkreis. Bisher musste für die vorbeugende Haft eine Straftat konkret geplant sein.

Das neue Gesetz erlaubt außerdem auch elektronische Fußfesseln für „Gefährder“. Diese lösen Alarm aus, wenn sich die Person nicht erlaubten Orten nähert und machen es der Polizei möglich, jede Bewegung der Person zu überwachen.


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