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Donnerstag, März 28, 2024
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    Erneut tödliche Anschläge in Afghanistan – Taliban wieder auf dem Vormarsch

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    Am 24. Juli wurden bei zwei Anschlägen mindestens 60 Zivilisten getötet. Zuerst sprengte sich in der afghanischen Hauptstadt Kabul ein Selbstmordattentäter mit einer Autobombe in die Luft. In der Provinz Ghor drangen später Kämpfer der islamistischen Taliban in eine Klinik und töteten dort weitere 35 Menschen. Die Verantwortung für die Anschläge haben die früher in Afghanistan regierende Taliban übernommen.

    Der Selbstmordanschlag fand abermals in einem hauptsächlich von Schiiten bewohnten Stadtviertel statt. Vor fast genau einem Jahr, am 23. Juli 2016, verübte der sogenannte “Islamische Staat” (IS) bereits in der selben Ortschaft einen Anschlag auf eine Demonstration der schiitischen Hazara-Gemeinschaft und tötete dabei 80 Menschen.

    Die Terrorangriffe gehen einher mit einer eskalierenden kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Taliban und Regierungskräften. Nach Tagen schwerer Zusammenstöße fiel am Morgen des 25. Juli der Distrikt Janikhail in die Hände der Taliban. Damit wäre das die 3. wichtige Gebietseroberung innerhalb von 3 Tagen. Am Sonntag eroberten sie bereits die Distrikte Taiwara und Kohistan in den Provinzen Ghor und Fariab. Die laufende Offensive und die Anschläge machen deutlich, dass die islamistische Organisation abermals in ganz Afghanistan aktiv ist. Die Taliban nutzen hierbei die anhaltende politische Krise des Landes und die Instabilität der Regierung.

    Im Jahr 2017 starben durch islamistischen Terror und Krieg bereits 1600 Zivilisten. Der erneute Angriff in Kabul wird abermals die Debatte über die Sicherheitslage und die Abschiebepraxis der Bundesregierung befeuern. Erst Anfang Juni wurden Abschiebungen nach Afghanistan wegen eines Anschlages ausgesetzt. In diesem Monat sollte eine Neubewertung der Sicherheitslage stattfinden.

    In vielen Städten Deutschlands demonstrierten in diesem Jahr afghanische Flüchtlinge gegen Abschiebungen in ihr Herkunftsland. Tausende haben bereits gegen die Ablehnung ihres Asylantrages geklagt.

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