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Freitag, März 29, 2024
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    Kennzeichnungspflicht für Polizisten in NRW wird wieder abgeschafft

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    Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen in Nordrhein-Westfalen nach wenigen Monaten abgeschafft.

    Die letzte NRW-Regierung unter SPD und Grünen hatte im Dezember 2016 die Kennzeichnung von Polizeikräften eingeführt. Dies sollte im Idealfall gewährleisten, dass ein einzelner Beamter oder Beamte im Einsatz eindeutig identifizierbar sind. Die Aufklärung von Gewalt durch Polizeikräfte sollte erleichtert werden.

    Am 13. Juli 2017 wurde mit den Stimmen der CDU und FDP ein gegenteiliger Antrag durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen gebracht. Die Landesregierung solle umgehend einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem „die gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft wird.“

    Eine Abschaffung wird damit gerechtfertigt, dass bestehende Regelungen ausreichen würden. Laut Polizeigesetz des Landes NRW müssen Beamte, die sich im Einsatz unter gemeinsamer Führung befinden, bereits eine Legitimationspflicht in Form eines Dienstausweises mit sich führen. Dieser muss jedoch nicht zwingend vorgezeigt werden. Weiterhin hätten Angriffe gegen PolzistInnen in den letzten Jahren massiv zugenommen und eine Kennzeichnungspflicht würde diese in zusätzliche Gefahren bringen. Bereitschaftskräfte und Alarmeinheiten (Polizeieinheiten, die auf Demonstrationen oder Fußballspielen eingesetzt werden) seien zudem durch Zug- und Einheitenmarkierungen (farbige Klebestreifen auf dem Rücken) eindeutig identifizierbar.

    Des Weiteren solle das Vertrauen in die deutschen Polizeieinheiten nicht zusätzlich untergraben werden, da dafür bei einer Polizei in einem Rechtsstaat gar kein Anlass bestehen würde. 

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