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Freitag, März 29, 2024
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    Vorratsdatenspeicherung wurde ausgesetzt.

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    Die systematische Überwachung jedes Bundesbürgers wurde kurz vor dem Stichtag am 1. Juli ausgesetzt.

    Eigentlich sollte ab dem 1.Juli die Pflicht für alle Internetprovider und Telefonabieter gelten, wichtige Verbindungsdaten deutscher BürgerInnen für mehrere Wochen zu speichen. Die Bundesnetzagentur hat nun angekündigt, dies erstmal nicht durch Abmahnungen, Anordnungen oder Bußgeldverfahren durchsetzen zu wollen. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen. Dort hatte der Internetprovider SpaceNet geklagt. Er kritisierte, ein Gesetzt umsetzten zu müssen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit im Nachhinein wieder gekippt werden würde. Die Internetbranche hatte sich vor allem an den hohen Kosten für die technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestört.

    Bereits seit Jahren wird versucht, die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. 2014 hatte der “Europäische Gerichtshof” (EuGH) die EU-Richtlinie, auf der das Gesetzt basiert, für ungültig erklärt und sein Urteil 2016 nochmal bestätigt. Die Bundesregierung hat dennoch an ihren Plänen festgehalten, obgleich die Rechtmäßigkeit fraglich war und ist.

    Laut neuem Gesetz sollen Telekommunikationsunternehmen die Internet- und Telefonverkehrsdaten jeder/s BürgerIn zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören also zum Beispiel die Informationen, wer wann mit wem von wo telefoniert hat. Die Inhalte werden nicht dokumentiert. Auch die Standortdaten von Handies speichern die Firmen vier Wochen lang. Dadurch können Bewegungsprofile erstellt werden.

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