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Freitag, März 29, 2024
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    “Wir fordern die sofortige Ablösung des G20-Einsatzleiters Hartmut Dudde!”

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    Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke (Anwaltlicher Notdienst zum G20) über die Situation vor dem G20-Gipfel, Hausdurchsuchungen, sowie Camp- und Versammlungsverbote in Hamburg

    Gabriele Heinecke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Bundesvorstand des RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.)

    Was ist der “Anwaltliche Notdienst” und welche Aufgaben haben Sie sich für den kommenden G20-Gipfel gestellt? Was wird der Schwerpunkt Ihrer Arbeit sein?

    Der Anwaltliche Notdienst zum G 20 (“AND G20”) des “Republikanischen Anwälte- und Anwältinnenvereins – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte” (RAV) organisiert den rechtlichen Beistand für diejenigen, die sich dem G20-Gipfel und dem gegenwärtigen polizeilichen Ausnahmezustand entgegenstellen, und die dabei in der Ausübung ihrer Grundrechte behindert, die verfolgt und in Haft genommen werden.

    Seit Wochen wird in Hamburg über mögliche Verbote von Demonstrationen und Camps der GipfelgegnerInnen diskutiert. Eine Allgemeinverfügung verbietet jegliche Versammlungen in einer rund 38 km² großen Zone. Wie bewerten Sie diesen massiven Einschnitt in die Versammlungsfreiheit?

    Das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochene Versammlungsverbot in der gesamten Innenstadt halte ich für verfassungswidrig. Der Protest gegen G20 muss für die internationale Politik sichtbar und hörbar sein. Gerade das aber verhindert das allumfassende Versammlungsverbot. Es ist eine Aussetzung der Grundrechte in den innenstadtnahen Bezirken der Stadt und unverhältnismäßig. Wer die Versammlungsfreiheit der BürgerInnen einer umfassenden Versammlungsfreiheit der Vertreter der mächtigen G20-Staaten opfert, ramponiert die Demokratie.

    In den Camps finden Diskussionen und politische Veranstaltungen, also – kollektive – Meinungsäußerung und Meinungsbildung – fast – rund um die Uhr statt. Die Stadt hat den Camps kurzerhand die Versammlungseigenschaft abgesprochen, ist mit dieser Haltung aber vom Bundesverfassungsgericht am 28. Juni zurückgewiesen worden. Jetzt wogt der Streit um die Frage, ob auch die Versorgung und das Übernachten von VersammlungsteilnehmerInnen in Zelten unter die Versammlungsfreiheit fällt. Wer tausenden Menschen den Aufenthalt in Hamburg praktisch unmöglich macht, nimmt ihnen automatisch den freien Zugang zu den Protestversammlungen. Faktisch wirkt das wie ein grundrechtsvernichtender Eingriff in die Versammlungsfreiheit.

    Am vergangenen Donnerstag gab es mehrere Hausdurchsuchungen gegen die OrganisatorInnen von Anti-Gipfel Protesten. In den Medien wird gar von einer vermeintlichen „Anti-Terror-Operation“ gesprochen. Geht es hier noch um mögliche Strafverfolgung oder eher um Propaganda gegen die Proteste?

    Die Hausdurchsuchungen galten Meinungsäußerungen in Interviews. Der öffentliche Frieden soll durch Androhung von Straftaten gestört worden sein. Die Betroffenen weisen darauf hin, dass tatsächlich der Frieden in der Welt durch Waffenexporte und – militärische – Intervention der G20-Länder gefährdet sei. Die Strafverfolgungsbehörden sollten in der Lage sein zu erkennen, dass es der falsche Weg ist, solch kritische Beiträge mit dem Strafrecht zu bekämpfen. Argumente wären besser.

    Erste Versammlungen und Aktionen haben bereits in Hamburg stattgefunden. Wie können sie deren Ablauf aus versammlungsrechtlicher Sicht bewerten?

    Trotz aller Verbote wird Innensenator Grote nicht müde, die versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören. Die Wirklichkeit sieht völlig anders aus. Die Stadt bedient sich des Einsatzleiters Hartmut Dudde, der sich schon in der Vergangenheit einen Namen durch rechtswidrige Maßnahmen gegen Versammlungen gemacht hat. Auch jetzt beweist er, dass er nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten. Es wird Recht gebrochen, wenn aktuell die VersammlungsteilnehmerInnen des antikapitalistischen Camps trotz einer positiven Entscheidung des Verwaltugnsgerichts nicht auf das angemeldete Gelände gelassen werden. Der Anwaltliche Notdienst G20 hat die sofortige Ablösung des PD Dudde gefordert.

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