Am Montag veröffentlichte die AfD ein Papier zu ihrer Asylpolitik. Sie will das Asylrecht – im Grundgesetz garantiert – in dieser Form abschaffen. Außerdem soll die sogenannte Mittelmeer-Route, die bedeutendste aber auch gefährlichste Strecke für Flüchtlinge nach Europa, geschlossen werden.
Diese Forderungen sprach auch Frauke Petry bei einem Wahlkampfauftritt in Chemnitz aus. Des Weiteren solle die Deutsche Marine im Mittelmeer eingesetzt werden und dort Flüchtende nach Nordafrika transportieren, etwa nach Tunesien und Libyen. Ähnliche Pläne hatte auch die rechte „Identitäre Bewegung“ (Link).
Die AFD- Spitzenkandidatin Alice Weidel stellt sich Asylzentren in Nordafrika vor, „wo wirklich Schutzbedürftige mit gültigen Papieren einen Asylantrag stellen dürfen“. Auf afrikanische Nachbarländer soll Druck ausgeübt werden, Flüchtende aufzunehmen. Dazu soll gedroht werden, anderenfalls jegliche Entwicklungshilfe unverzüglich zu streichen.
Dahingehende Forderungen richtet sie an die EU: Es müsse Sonderbeauftragte für die Einrichtung von „Asylzentren in hinreichend stabilen nordafrikanischen Staaten“ geben. Das Ziel sei auch, „heimatnahe Schutzzentren“ zu errichten. Und Alexander Gauland, zweiter Spitzenkandidat der AfD, postuliert: „Deutschland zuerst“.
Aufhebung eines Grundrechts
Außerdem solle das Asylrecht nicht mehr einklagbar sein. Gauland fordert, den Rechtsweg, der Geflüchteten bisher offen steht, zu verwehren. Das Recht auf Asyl, dessen massive Einschränkung die AfD damit vorschlägt, wurzelt nicht ohne historischen Grund in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Es ist seit 1948 in der „Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen“ (UN-Menschenrechtscharta) und in der „Genfer Flüchtlingskonvention“ von 1951 festgeschrieben, sowie im Deutschen Grundgesetz verankert. Seitdem wurde es bereits zahlreich überarbeitet und massiv beschnitten. Die Forderungen, die die AfD jetzt veröffentlicht, stellen jedoch ein neues Ausmaß dar.