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Freitag, März 29, 2024
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    BKA speichert Millionen Daten rechtswidrig und falsch

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    Seit vielen Jahren speichert das Bundeskriminalamt falsche und rechtswidrige Daten von hunderttausenden BürgerInnen.

    Wie die Tagesschau nun aus Anlass der entzogenen Akkreditierungen von JournalistInnen während des G20-Gipfels in Hamburg berichtet, soll das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) seit Jahren Millionen Datensätze zu tausenden Personen rechtswidrig und falsch speichern.

    DatenschutzexpertInnen zufolge soll sich ein regelrechtes Muster an Datensammelwut des BKA ergeben. Trotz eingestellter Verfahren und rechtskräftiger Freisprüche würden Anzeigen noch über Jahrzehnte beim BKA gespeichert bleiben und zur Auflistung in sogenannten „Verbunddatenbanken“ wie etwa „PMK-links“ (politisch-motivierte Kriminalität – links) kategorisiert.

    Bereits im Jahr 2012 hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar festgestellt, dass die, in der vom BKA angelegten und geführten Datenbank „PMK-links“ gespeicherten Datensätze zu 90 Prozent illegal aufbewahrt wurden. Auf Veranlassung von Schaar sollen diese dann gelöscht worden sein. So befanden sich im März 2012 noch Datensätze zu 3.819 Personen in der Datei, im Juli 2015 sollen es dann nur noch 331 Personen gewesen sein.

    Andere Datenbanken des BKA sollen in noch viel größerem Ausmaß von der illegalen und falschen Speicherung betroffen sein. So ist sind in der Datenbank „Innere Sicherheit“ laut eigener Angaben des Bundesinnenministeriums aktuell 109.625 Personen mit mehr als 1.153.000 Datensätzen gesammelt. Das sind 27 mal mehr Datensätze als im Jahr 2016 gezählte Delikte, die unter das Thema „politisch-motivierte Straftaten“ fallen. Die 2012 vom BKA vorgenommenen Korrekturen an der überzogenen Speicherungspraxis seien wohl nicht allzu nachhaltig gewesen, kritisiert Schaar gegenüber der Tagesschau.

    Die Datensammelwut des BKA beschränkt sich jedoch nicht nur auf politische Straftaten: In der Datei „Fallgruppe Rauschgift“ etwa sollen die Daten von mehr als 700.000 BürgerInnen mit über einer Million Datensätzen gespeichert sein. Bei mehr als der Hälfte der Einträge sollen diese bereits vor über zehn Jahren in die Datei aufgenommen worden sein. Zudem handele es sich bei rund der Hälfte der Eintragungen um den geringen Besitz von Cannabis, der nie zu einer Anklage oder Verhandlung geführt habe.

    Viele der betroffenen BürgerInnen wüssten nicht einmal, dass sie in der einen oder anderen Datei des BKA gelandet sind und dort über Jahrzehnte als „potentielle Kriminelle“ geführt werden. Nur bei einer sogenannten „Negativprognose“ sei bei einer nicht erfolgten Verurteilung die weitere Speicherung laut Gesetz zulässig. Durch die fortbestehende Speicherung trotz ausgebliebener Verurteilung werde – so die Kritik von DatenschützerInnen – die Unschuldsvermutung quasi außer Kraft gesetzt.

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