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Donnerstag, März 28, 2024
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    Erste G20-Verurteilung: Gefängnisstrafe für vermeintlichen Flaschenwurf

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    Der erste Prozess nach dem G20-Gipfel und den Gegenprotesten endete mit einem harten Urteil. Der Angeklagte war Peike S. (21), ein Niederländer ohne jegliche Vorstrafen. Ihm wurde vorgeworfen, zwei Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Am Montag verordnete der Richter dafür zwei Jahre und sieben Monate Haft, ohne die Möglichkeit der Bewährung.

    Richter Johann Krieten ist bekannt für ein strenges Strafmaß. Nicht selten werden Urteile, die er fällte, revidiert und abgemildert. Die Staatsanwaltschaft forderte in diesem Fall eine Haftstrafe von nicht einmal zwei Jahren. Dazu äußerte er sich im Anschluss: „Das Gericht hat nur eine tat- und schuldangemessene Strafe zu finden.“

    Der junge Mann hatte die „Welcome to Hell“- Demonstration am 6. Juli besucht. Nachdem diese zerschlagen wurde, starteten von verschiedenen Punkten Hamburgs kleine Protestgruppen, in einer von diesen soll Peike S. sich aufgehalten haben. Das Gericht beurteilt den Flaschenwurf im Zuge dessen als schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und einen besonders schweren Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Widersprüchliche Aussagen der Polizisten, welche als Zeugen geladen waren – etwa dass der Täter „lange verfilzte Haare“ gehabt habe, was auf den Angeklagten nicht zutrifft – blieben bei der Urteilsverkündung unberücksichtigt.

    Der Richter nennt die Protestierenden der G20-Proteste „Krawalltouristen“, spricht von „Bullen jagen“ und von einem bisher „überaus milden“ Umgang mit solchen Fällen. Eine nun schärfere Gesetzgebung ergebe das Urteil. Der Verhandlung wohnten zahlreiche UnterstützerInnen des Angeklagten bei, auch das Interesse der Medien war groß. Einsatzkräfte der Polizei waren vor Ort, weil angeblich mit erneuten Ausschreitungen gerechnet wurde. Diese blieben jedoch aus.

    Viele Ermittlungen und schnelle Verfahren stehen noch aus
    In insgesamt 2.000 Fällen ermittelt die Sonderkommission „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg, berichtet der Spiegel. Mehrheitlich wird wegen Sachbeschädigung (575 Fälle), gefährlicher Körperverletzung (330 Fälle) und Landfriedensbruch (126 Fälle) ermittelt. Die Straftaten sollen in dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juli begangen worden sein.

    Während sich die Bürgerschaft Hamburg noch berät, wie die Ereignisse rund um den Gipfel auszuwerten sind, sind weiterhin 32 Personen in Untersuchungshaft.

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