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Donnerstag, März 28, 2024
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    G20: Einsatz von Gummigeschossen rechtmäßig?

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    Hamburger Innenausschuss diskutiert über Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Gummigeschossen gegen Anti-G20 DemonstrantInnen.

    Wie der Fernsehsender N-TV nun vier Wochen nach dem G20-Gipfel berichtet, wird im Hamburger Innenausschuss über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von körperlicher Gewalt gegen DemonstrantInnen gestritten. Besonders der Einsatz von Gummigeschossen an einem Haus im Schulterblatt 1.

    N-TV zitiert den vor Ort eingesetzten Leiter des Sondereinsaktzkommandos (SEK), Michael Zorn mit den Worten: „Wir haben um 23.37 Uhr die Dachkante mit Gummigeschossen aus 40-mm-Waffen beschossen, haben also auch keine Personen getroffen oder treffen wollen, sondern gezielt die Dachkante beschossen.“ Dadurch sei der Einsatz gerechtfertigt worden.

    Lange war der Einsatz von Gummigeschossen öffentlich gar nicht bekannt gewesen. Nun stellen sich viele Experten gegen diesen Einsatz. „Die Verwendung der Gummigeschosse war rechtswidrig.” so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Gerhard Kirsch. Diese Kritik ist ungewöhnlich, da die Vertreter der GdP grundsätzlich dadurch in Erscheinung treten, dass sie jedweden Einsatz von Gewalt durch die Polizei rechtfertigen.

    Bisher ist Unklar, wer den Beschuss mit Gummigeschossen befohlen hat. Die Linken-Abgeordnete Christiane Schneider stellt jedoch zum Einsatz der Gummigeschosse fest: “Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie verwendet wurden, ohne dass der Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde die Freigabe verfügt oder den Einsatz direkt angeordnet hat.”

    Noch vor dem G20-Gipfel hatte der Hamburger Senat als Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei erklärt, dass Abschussvorrichtungen, die für Reizgas oder Gummigeschosse verwendet werden könnten, nicht zum Einsatz kommen sollten.

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