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    Homophobie in der evangelischen Kirche Sachens

    Homosexueller Jugendwart wird aus Kirchengemeinde ausgeschlossen

    Der 53-Jährige Jugendwart Jens Ulrich arbeitet seit 18 Jahren für die Evangelische Kirche im Kirchenbezirk Aue in Sachsen. Da er aber ein bekennender Homosexueller ist und im Jahre 2015 seinen Partner geheiratet hat, wird er nun von seiner Kirchengemeinde ausgeschlossen. Ihm wird verboten Veranstaltungen mit Jugendlichen zu betreuen und Predigten darf er ebenfalls nicht mehr durchführen. Wie die Internetplattform queer.de berichtet, erhält Ulrich nun vermehrt homophobe Briefe, welche Homosexualität als Krankheit beschreiben.
    “Lesben und Schwule verstoßen gegen den Willen Gottes!”
    Obwohl Sachsen im letzten Jahr die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, in Einzelfällen, erlaubte, so erhält der Pfarrer nur wenig Unterstützung von anderen Kirchengemeinden oder vom Landesbischof Rentzing.
    Dieser kritisiert zwar das Mobbing gegen Jens Ulrich und hat sich hinter seinen Jugendwart gestellt, erklärte aber noch 2015, dass er gegen die “gelebte Homosexualität” sei. In einem Interview mit der Tageszeitung “Die Welt” betonte Rentzing, dass er homosexuelle Pfarrer ablehne. Er erklärte: “Deshalb hielte ich es für falsch, durch die uneingeschränkte Zulassung homosexueller Partnerschaften im Pfarrhaus das Signal zu setzen, dass Gott der Herr die homosexuelle Lebensweise für die Bestimmung dieser Menschen hält”.
    Segnung nur im “Einzelfall”
    Die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist in der sächsischen Landeskirche mit Einschränkungen möglich. Jede Segnung muss durch den Pfarrer oder die Pfarrerin im Einzelfall geprüft werden und wird mit dem Kirchenvorstand beraten. Dazu wurde 2016 ein Papier erstellt (“Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft”), welches den Ablauf der Segnung regeln soll. Die Segnung darf allerdings nicht als Trauung missverstanden werden. Die Eintragung als Lebenspartnerschaft ist obligatorisch und erfolgt in ein Register der Kirchengemeinde, in dem nur schwule oder lesbische Paare eingetragen sind.
    Unter anderem dürfen schwule Pfarrer nur mit ihrem Partner im selben Pfarrhaus leben, wenn sie eine solche Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Diese Partnerschaft muss zusätzlich vom gesamten Kirchenvorstand abgesegnet werden. Eine Prozedur, die heterosexuelle Paare nicht durchlaufen müssen.
    Aufgebehren gegen den konservativen Normalzustand
    Elf evangelische Pfarrer haben sich 2016 zu dem “Forum für Gemeinschaft und Theologie” zusammengeschlossen, um eine Diskussion in der Kirche anzustoßen. Homophobe Tendenzen sollen angesprochen und eine Gleichbehandlung voran getrieben werden. Wie queer.de berichtete, verstehen sich die Pfarrer als klares Gegengewicht zu der erzkonservativen Organisation “Sächsische Bekenntnis-Initiative”, die sich gegen Homosexuelle in der evangelischen Kirche ausspricht.
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