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Freitag, April 19, 2024
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    Mehr als 12.000 Abschiebungen in 6 Monaten

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    Abschiebungen weiter auf hohem Niveau. BAMF weiter überfordert.

    Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Partei Die Linke, gab es allein im ersten Halbjahr 2017 12.545 zwangsweise Abschiebungen von Menschen aus Deutschland. Davon wurden 11.606 über den Luftweg, 911 auf dem Landweg und 28 Abschiebungen über den Seeweg vollzogen.

    Mehr als die Hälfte der Abgeschobenen mussten nach Albanien, Serbien, Mazedonien und in den Kosovo zurückkehren. Diese Länder waren 2015 als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ eingestuft worden, womit eine mögliche Anerkennung eines Asylantrags quasi ausscheidet.

    BAMF bleibt überfordert

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hängt weiter massiv hinter der Bearbeitung von Asylanträgen hinterher. Bis Ende Juli hatte das Bundesamt 81.432 Asylanträge aus dem Jahr 2016 immer noch nicht bearbeitet, dies berichteten die Nürnberger Nachrichten am Wochenende. Auch die Bearbeitungszeit der Verfahren konnte die Behörde kaum reduzieren. So sollte die Bearbeitungszeit für Asylverfahren in diesem Jahr auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Für Ende Juli musste das BAMF jedoch eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von elf Monaten bekannt geben.

    Auch bei der Vergabe und Durchführung von sogenannten „Integrationskursen“ hinkt das BAMF weit hinter den gesetzten Zielen hinterher. Für das Jahr 2017 sind 430.000 TeilnehmerInnen vorgesehen. Bis Ende Juli konnten jedoch erst 160.000 MigrantInnen einen solchen Kurs beginnen.

    Zudem rechnen die Verwaltungsgerichte in diesem Jahr mit rund 200.000 Verfahren, in denen Rechtsmittel gegen die vom BAMF erlassenen Asylbescheide eingelegt werden. Das wären doppelt so viele Verfahren wie noch 2016.

    In einem Interview (Link) schilderte kürzlich ein ehemaliger kurdischer Kämpfer, welcher in Syrien gegen islamistische Gruppen wie den „Islamischen Staat“ gekämpft hatte, was es für ihn bedeuten könnte, dass sein Asylantrag auf Grund von falschen Annahmen des BAMF abgelehnt wurde. Auch er hat Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt.

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