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Donnerstag, April 25, 2024
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    Überwachung in Berlin

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    Automatische Gesichtserkennungssoftware wird im öffentlichen Raum getestet. Rechtliche Bedenken und Datenschutz bleiben unbeachtet.

    In Berlin am Bahnhof Südkreuz begann am 1. August ein Test für die Aufzeichnung und Auswertung von biometrischen Gesichtsbildern. Die Journalisten von Netzpolitik.org haben einen genaueren Blick auf die Umsetzung der Überwachung der Reisenden geworfen und der “Deutsche Anwaltsverein” (DAV) hat grundlegende rechtliche Bedenken zur Legalität dieses Projektes geäußert.

    Insgesamt 300 Probanden tragen während des Projekts einen Responder, der aufzeichnen soll, wer von ihnen an den Lesegeräten vorbeigeht. Sie nehmen freiwillig an dem Testlauf teil, ließen sich davor fotografieren, um heraus zu finden, welche Gesichtserkennungskameras von welchen Firmen am besten funktionieren.

    Der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gab kurz vor Start des Projektes bekannt, dass es sich bei den Anbietern um “ELBEX (Deutschland) GmbH”, “DELL GmbH” und “L-1 Identity Solutions AG” ( Teil von “OT Morpho”) handelt. Auf die Frage, ob die Testpersonen repräsentativ für die Bevölkerung ausgewählt wurden, also auch Frauen, Senioren und nicht typisch mitteleuropäisch aussehende Menschen unter den 300 Probanden seien, antwortete der Pressesprecher: „Frauen? Das habe ich jetzt nicht drauf. […] Bei den Senioren müsste ich gucken. Ich habe mich damit nicht im Detail beschäftigt. Eine Spezifizierung, eine Klassifizierung danach haben wir nicht vorgenommen, weil das für uns nicht der springende Punkt war. (…) Der Anteil (der nicht mitteleuropäisch Aussehenden) ist ziemlich gering. Ich habe die Testgruppe so nicht durchgearbeitet. Ich kann nicht sagen, wie viele anderer Ethnien sind. […] Sie sind vorhanden, ich möchte auch nicht ausschließen, dass wir auch solche Personen mit in der Testgruppe haben. Das ist für uns jetzt aber nicht der Punkt, dass wir jetzt sagen, wir brauchen jetzt so und so viele, die komplett anders aussehen.“

    Altersunterschiede, geschlechtsspezifische Unterschiede und verschiedene Ethnien werden unterschiedlich gut erkannt, was bereits Studien in Mainz 2007 bewiesen. Auch der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Ullrich Schellenberg, äußerte sich zu der Gesichtserkennungssoftware. „Nach Ansicht des DAV gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, die eine Gesichtserkennung an öffentlichen Orten rechtfertigt. Angesichts dieser neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das massenhafte Scannen von Gesichtern gerechtfertigt wird“, so der DAV-Präsident. Auf die Frage, ob es keine Angaben von Ziel-Erkennungsraten gäbe, sagte der Pressesprecher der Anbieter: „Genau. Wir wollen nur testen, wie gut erkennen die Software und die Technik die Personen wieder.“

    Vor rund 6 Wochen wurde in der Innenministerkonferenz besprochen, diesen Test so durchzuführen. Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei sagte dazu: „Der Vorschlag zeugt eher von politischem Aktionismus, als von wohlüberlegter Polizeitaktik.“ Die Minister hätten das Okay für etwas gegeben, was es praktisch noch nicht gibt. Und das, was es gibt, sei für den realen Einsatz – ganz abgesehen von Datenschutz und anderen rechtlichen Hürden – noch nicht einsatztauglich.

     

     

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