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Freitag, April 19, 2024
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    Erstes Urteil gegen Polizeieinsatz bei G20

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    Richter stellen Rechtswidrigkeit von Polizeimaßnahmen fest.

    Das Hamburger Verwaltungsgericht hat mit gestrigem Urteil den Polizeieinsatz gegen eine Jugendgruppe während des G20-Gipfels in Hamburg für rechtswidrig erklärt. Der Bus der Jugendorganisation „Die Falken“ war während seiner Fahrt zu einer angemeldeten und genehmigten Demonstration von der Polizei auf der Autobahn abgefangen und direkt in die Gefangenensammelstelle (GeSa) gebracht worden.

    Später berichteten Jugendliche aus dem Bus, dass sie dort wie Kriminelle behandelt worden seien: Über Stunden seien sie im Bus und in Zellen festgehalten worden, ohne gesagt zu bekommen, was ihnen überhaupt vorgeworfen werde.

    In der GeSa soll es zudem zu erniedrigendem Behandlungen durch Polizeikräfte gekommen sein. So musste sich ein Teil der jungen Leute komplett nackt ausziehen, andere bis auf die Unterwäsche, und sich abtasten lassen. Andere sollen geschlagen worden sein.

    Die Hamburger Polizei räumte einen Fehler ein. Man habe diesen Bus mit einem anderen verwechselt und diesen Fehler leider zu spät bemerkt. Von dem grundsätzlichen Vorgehen distanzierte sich die Polizei jedoch nicht.

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