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Donnerstag, April 25, 2024
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    Kosten für neuen XXL-Bundestag steigen um 200 Millionen Euro

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    Der neues Bundestag platzt mit 709 Abgeordneten aus allen Nähten – besonders in seinen Kosten. Durch die 79 zusätzlichen Abgeordneten werden die Aufwendungen für die nächste Amtsperiode um mindestens 200 Millionen Euro ansteigen.

    Wie kommt es überhaupt zu so einem XXL-Bundestag? Man könnte annehmen, dass das Parlament immer aus der gleichen Anzahl an Abgeordneten besteht. Beim Bundestag ist das nicht der Fall. Die verschiedenen Größen entstehen durch die sogenannten Überhangmandate. Also wenn eine Partei durch die Erststimmen mehr Direktmandate gewonnen hat, als sie über die Zweitstimme erhalten würde. Diese Mandate werden einfach hinzugefügt. Seit 2013 werden die Überhangmandate ausgeglichen, indem die anderen Parteien ebenfalls mehr Mandate erhalten, sodass das Zweitstimmenverhältnis wieder stimmt. Während die Regelgröße des Bundestags aus 598 Abgeordneten besteht, sind es nach dieser Wahl 709. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sind es damit 79 Abgeordnete mehr. Diese führen zu einer Kostenerhöhung von mindestens 200 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre. Finanziert wird das durch Steuereinnahmen.

    Diese Kosten ergeben sich aus einer ganzen Reihe von Geldern, die die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats erhalten. Einerseits bekommen sie ein normales Gehalt, die „Abgeordnetenentschädigung“ oder “Diät”. Diese beträgt seit dem 1. Juli 2017 monatlich 9541,74€ und ist einkommenssteuerplichtig. Zusätzlich erhalten die Abgeordneten eine „Aufwandspauschale“ – beispielsweise für ihren Zweitwohnsitz in Berlin – in Höhe von 4318,38€. Diese ist steuerfrei und dient, wenn sie nicht vollständig aufgebraucht wird, als zusätzliches Einkommen. Hinzu kommt, dass viele Abgeordnete noch über Nebeneinkünfte verfügen. In der letzten Legislaturperiode betrugen diese insgesamt mindestens 25,5 Million Euro. (Link)

    Das Büro der Abgeordneten im Bundestag (BA) wird für sie komplett eingerichtet und sie erhalten für Büromaterial, Computer und ähnliches eine „Sachkostenpauschale“ von 12.000€ im Jahr. Alle ihre Fahrten, sei es mit dem eigenen Dienstfahrzeug, mit der Deutschen Bahn oder als Inlandsflug, werden übernommen. Wenn ihre Mandatszeit endet, bekommen sie ein “Übergangsgeld”. Für jedes Jahr ihrer Parlamentszeit erhalten sie einen weiteren Monat ihre Aufwandsentschädigung, für maximal 18 Monate.

    Zum Vergleich: Laut den Angaben der Bundesagentur für Arbeit verdient ein/e Metallbauer/in im bundesweiten Durchschnitt monatlich 2787 Euro, ein/e Verkäufer/in 2277 Euro – brutto. Wohnung, Fahrtkosten oder sonstige Ausgaben müssen davon bezahlt werden.

     

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