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Dienstag, April 23, 2024
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    “Sie haben einen starken Überlebenswillen, zerbrechen aber oft an dem deutschen Bürokratiemonster.” – Teil II

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    Perspektive Online hat mit der Diplom-Pädagogin Rojda ein ausführliches Interview zum Thema „Asylverfahren in Deutschland“ geführt. Rojda hat uns ihren Arbeitsalltag in ihrer Einrichtung näher beschrieben und erläutert, wie Menschen mit Fluchterfahrung in den Arbeitsmarkt integriert werden und gegen die Bürokratie kämpfen. – Teil II

    Bitte erläutere doch kurz: Welche Formen des Aufenthalts gibt es in Deutschland? Vielen Menschen ist das sicherlich nicht bekannt.

    Gehen wir das Stück für Stück durch:
    Wenn ein Mensch mit Fluchterfahrung die deutschen Grenzen übertritt und von offizieller Seite angetroffen wird, also z.B. von der Polizei, dann spricht man von der “Einreise”. Die eigentliche Ankunft in Deutschland erfolgt dann durch die “BüMA” (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender). Damit ist noch kein Verfahren eröffnet worden. Der Mensch wird in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und erhält pro Woche 30 bis 40 Euro. Innerhalb dieser Einrichtung erfolgt dann die Registrierung, also die Meldung als Asylsuchende/r. An diesem Punkt spricht man von einer “Aufenthaltsgestattung”. Nun kann auch ganz offiziell der Asylantrag gestellt werden und der Mensch erhält Geld nach dem “Asylbewerberleistungsgesetz” (AsylbLG), welches unter Hartz IV liegt, aber nach 15 Monaten an Hartz IV angeglichen wird. Dieses Geld wird vom Sozialamt gezahlt. Innerhalb dieser Registrierung wird das 1. Interview durchgeführt, bei dem die Grunddaten, also Alter, Herkunft etc., geklärt werden. Später erfolgt dann das 2. Interview, bei dem die Fluchtgeschichte und die Gründe der Flucht berichtet werden. Hier wird darüber entschieden, ob diesem Menschen z.B. der “subsidiäre Schutz” zugesprochen wird.

    Was genau bedeutet in diesem Zusammenhang “subsidiärer Schutz”?

    Das bedeutet, dass nicht der Mensch als konkrete Person in Lebensgefahr schwebt, also weil er oder sie z.B. verfolgt wird, weil er Jeside ist (religiöse Gemeinschaft im Norden vom Irak, Syrien und der Türkei. Anm. d. Red.), sondern in dem Land Krieg herrscht und der Mensch von Bomben getötet werden könnte. Dieser Schutz erstreckt sich über ein Jahr und hat die Möglichkeit auf eine zweijährige Verlängerung. Nach diesen drei Jahren ist der “Familiennachzug” möglich. Nach dem 2. Interview kann aber auch herauskommen, dass der Mensch als Flüchtling anerkannt wird, und das bedeutet, dass diese Person eine “Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre” erhält. Nach diesen drei Jahren kann ein Antrag auf zwei weitere Jahre gestellt werden und nach diesen fünf Jahren kann ein Antrag auf unbegrenzten Aufenthalt folgen. Dies nennt man dann die “unbefristete Aufenthaltserlaubnis”.

    Und der gesamte Prozess, den du gerade geschildert hast, wird dann als Asylverfahren bezeichnet?

    Im Grunde ja. Alles nach der BüMA gilt als das eigentliche Asylverfahren, sobald also das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Anm. d. Red.) eine Akte über einen Menschen anlegt.

    Was passiert, wenn all diesen Punkten nicht stattgegeben wird?

    Dann muss die Person theoretisch nach spätestens dreißig Tagen das Land verlassen. Gründe für eine Nicht-Abschiebung sind z.B. Krankheit, Behinderung, das Herkunftsland will die Person nicht aufnehmen oder der Mensch hat keine Identität bzw. Papiere.

    Was versteht man unter einer “Duldung” und was bedeutet das für die betroffenen Menschen?

    Eine Duldung ist eine Aussetzung der Abschiebung, aus den eben genannten Gründen. Dieser Mensch ist dann legal in Deutschland und hat den gleichen Status wie bei einer Aufenthaltserlaubnis. Alle drei bis sechs Monate muss dies neu beantragt werden. Somit ist dieser Mensch alle paar Monate von der Abschiebung bedroht.

    Es gibt auch eine “Ausbildungsduldung”. Das bedeutet, dass ein Mensch eine Ausbildung machen kann und während dieser Zeit nicht abgeschoben werden darf. Hat diese Person die dreijährige Ausbildung abgeschlossen und zwei Jahre in seinem Ausbildungsberuf gearbeitet, so kann er eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das nennen wir die „3+2 Formel“.

    Du hast von “Aufenthaltsgestattung”, “Aufenthaltserlaubnis” und “Duldung” gesprochen. Kann jede/r von diesen Menschen sich frei auf dem Arbeitsmarkt bewegen? Also kann man mit jedem Status auf Jobsuche gehen und in Deutschland arbeiten?

    Nein. Ein Mensch mit einer “Aufenthaltsgestattung” kann sich nicht frei auf dem Arbeitsmarkt bewegen. Diese Person erhält Geld vom Sozialamt. Sollte er eine Arbeitserlaubnis beantragen wollen, dann ist diese an einen ganz bestimmten Job geknüpft. Der Arbeitgeber muss ein Formular ausfüllen und dieses wird vom Ausländeramt und der Bundesagentur für Arbeit überprüft, ob für diese Arbeitsstelle nicht ein EU-Bürger bereit steht. Menschen ohne sogenannte „Bleibeperspektive“ bekommen ohnehin keine Arbeitserlaubnis. Ich bin mir sicher, dass diese Praxis System hat, um den Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verwehren. Man will sie vergraulen und nicht integrieren. Die Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ (z.B. Kosovo oder Mazedonien, Anm. d. Red.) bekommen zu 95% keine Arbeitserlaubnis. Die allermeisten Menschen, die ich betreue, wollen aber unbedingt arbeiten gehen.

    Wie ist es bei der “Aufenthaltserlaubnis”?

    Diese Menschen bekommen Hartz IV. Hierbei gibt es keinen Unterschied zu Deutschen. Die Rechte und Pflichten sind genau die gleichen: Sie dürfen eine eigene Wohnung anmieten, dürfen Verträge abschließen, haben Zugang zum Arbeitsmarkt, sind also mündige Bürgerinnen und Bürger. Bei einer Aufenthaltserlaubnis dürfen sie theoretisch ein Leben lang in Deutschland leben. Dies kommt aber in den wenigsten Fällen vor.

    Welche Regelung gibt es bei Kindern und Jugendlichen?

    Sie müssen sofort in die Schule gehen. Erst kommen sie in sogenannte internationale Klassen und dann in die normalen. Auch für Kinder von Flüchtlingen besteht in Deutschland die Schulpflicht.

    Oft wird der Vorwurf laut, Flüchtlinge würden mehr Geld vom Staat bekommen als zum Beispiel den normalen Hartz IV-Satz. Stimmt das?

    Nein, natürlich nicht. Zum Beispiel kann ein Mensch mit einer Aufenthaltserlaubnis eine sogenannte Erstausstattung beantragen. Das sind in der Regel ca. 1000 Euro, die für eine erste eigene Wohnung und deren Möbel verwendet werden können. Deutsche, die Hartz IV beziehen, können dies ebenfalls beantragen. Oder es gibt das “Vermittlerbudget”, welches ich in meiner Einrichtung oft bearbeite. Das bedeutet, dass das Jobcenter z.B. eine sehr starke Brille bei Sehschwäche oder auch Beglaubigungen von Zeugnissen bezahlt, um die Integration auf den Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch dies können Menschen mit Hartz IV beantragen. Flüchtlinge bekommen nicht mehr Geld, sie kriegen genauso viel und genauso wenig wie der, der arbeitslos ist.

    Was müsste deiner Meinung nach passieren, damit es Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland besser geht?

    Ich denke, zu allererst müssen die Fluchtursachen wirklich bekämpft werden. Die Menschen, die ich durch meine Arbeit kennen gelernt habe, klagen über viel Heimweh, und sie wollen in aller Regel wieder zurück in ihr Land. Vor allem die IrakerInnen und SyrerInnen berichten von einem guten Leben, und dass sie durch den Krieg alles verloren haben. Sie alle haben einen starken Überlebenswillen, zerbrechen aber nur zu oft an dem riesigen deutschen „Bürokratiemonster“. Dieses müsste auch entwirrt werden, damit es eine Erleichterung für die Menschen darstellen würde. Die Flüchtlinge berichten mir auch darüber, dass sie bemerkt haben, wie die Stimmung in Deutschland gekippt ist. Sie empfinden das Klima seit der berühmten Silvesternacht in Köln als sehr bedrückend. Viele würden sich am liebsten unsichtbar machen, um nicht als Flüchtlinge erkannt zu werden. Sie empfinden es als sehr schrecklich, dass alle Augen auf sie gerichtet sind und man nur auf ihre möglichen Fehler schaut, nicht aber auf ihre Stärken.

    Erhoffst du dir eine Verbesserung durch die Bundestagswahl 2017?

    Nein, da bin ich sehr pessimistisch. Egal, welche Partei an der Macht ist, der Rechtsruck in der Gesellschaft ist da. Für mich als Diplom-Pädagogin ist es spannend zu sehen, wie die gleichen Fehler immer und immer wieder wiederholt werden. Da viele Menschen aus Syrien im Jahr 2015 hierher kamen, wird für diese im Jahr 2018 der Familiennachzug möglich (sollten sie den subsidiären Schutz genießen,  Anm. d. Red.). Was für Probleme kommen dann auf die Schulen und das Bildungssystem zu? Das gleiche Phänomen gab es schon in den sechziger Jahren mit den sogenannten “GastarbeiterInnen”. Diese wurden in ihre Viertel gesteckt und die Kinder kamen auf die Hauptschulen. Ich sehe die gleiche Problematik heute. Die interkulturelle Bildung beschäftigt sich nur mit den Menschen, die in dritter Generation hier leben, aber was ist mit den Kindern, die genau jetzt aus Syrien kommen?

    Es ist Geld da und wir hätten so viel mehr Menschen aufnehmen können. Die Flüchtlingskrise hat die Interessen des Systems offen gezeigt. Die Menschen und ihre Schicksale stehen nicht im Vordergrund.

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