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Freitag, April 19, 2024
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    Weniger als das Existenzminimum: De Maizière und Schulz wollen Leistungen für Geflüchtete kürzen

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    Versorgung der Geflüchteten soll europaweit “angeglichen”, somit gesenkt werden, fordert der Bundesinnenminister

    Thomas de Maizière (Bundesinnenminister, CDU) schlägt eine Kürzung der Sozialleistungen für Geflüchtete sowie eine erneute Beschneidung des Asylrechts vor. Dieses ist im Grundgesetz verankert. Er spricht von einem „Sogeffekt nach Deutschland“, auch weil die „Verfahrens- und Aufnahmebedingungen im europäischen Vergleich großzügig sind und die Leistungen für Flüchtlinge im EU-Vergleich ziemlich hoch“ seien. Aus diesem Grund fordert er den europäischen Angleich der Sozialleistungen, die Geflüchtete erhalten. Dies würde nicht etwa bedeuten, die Leistungen europaweit auf ein hohes Niveau zu bringen, sondern Leistungen in Deutschland zu kürzen. Dies widerspricht einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: demnach dürfen die Leistungen das Existenzminimum auch für Geflüchtete nicht unterschreiten.

    Schulz unterstützt de Maizière

    Martin Schulz, Kanzlerkandidat der SPD, teilt die Forderung des Innenministers. Er sei „seit jeher dafür“ gewesen und spricht ebenfalls von einer „gewaltigen Magnetwirkung von Deutschland“, die es zu überwinden gelte. Er spricht ebenso davon, dass die europäischen Grenzen besser gegen Einwanderung gesichert werden müssen. Dass Schulz nun die bisherige Flüchtlingspolitik der CDU auf diese Weise kritisiert, wird als „Angriff von Rechts“ zu Zwecken des Wahlkampfes bewertet.
    Obwohl Schulz inhaltlich mit dem Vorschlag einverstanden ist, kritisiert er die CDU. Sie plappere aus wahlkampftaktischen Interessen die Parolen der AfD nach, stärke dabei jedoch nur deren Rücken.

    Aktuelle Sozialleistungen in Deutschland und im europäischen Vergleich

    Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, jedem Bürger ein Existenzminimum zuzusichern. Dieses Gesetz gilt für Deutsche und Ausländer gleichermaßen. Demnach haben Geflüchtete ein Recht auf „Deckung des täglichen Bedarfs“, das heißt auf Nahrung, Obdach und Körperpflege. Außerdem ist der Staat gesetzlich verpflichtet, auch die „persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ zu decken. Das bedeutet, dass er zum Beispiel auch Teilhabe an Kultur und Bildung ermöglicht.
    Dabei obliegt es allerdings der Hand der Kommunen, ob diese Bedürfnisse mittels Geldleistungen, Sachleistungen oder Gutscheinen gedeckt werden. Ein Alleinlebender erhält in einer Sammelunterkunft somit lediglich 143 Euro monatlich. Versorgt er sich in einer Wohnung selbst, so steigen sein Bedarf und auch die Leistungen auf knapp 390 Euro, die Wohnkosten werden übernommen. Der europäische Vergleich gestaltet sich dabei schwieriger, als de Maizières Äußerungen vermuten lassen. Beispielweise beträgt die Mindestsicherung für alleinstehende Erwachsene in Österreich etwa 828 Euro, darin ist jedoch ein Wohnkostenzuschuss enthalten. In Dänemark lagen die Leistungen sogar bei 1400 Euro. Sie wurden nun auf 800 Euro im Monat gesenkt, sind aber auch voll zu versteuern.

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