Rechtlich ist die Frau dem Mann in Deutschland gleichgestellt, doch bei vielen Männern scheint dies bisher nicht angekommen zu sein.
Ein Mann verprügelt zwei Frauen im Berliner Club „Maxxim“ (Link). Grund dafür: sie wollten nicht mit ihm tanzen. Eine Frau hat sich dem Mann zu fügen und wenn sie das nicht freiwillig tut, wird es eben mit Gewalt durchgesetzt. Leider ist dies kein Einzelfall, sondern traurige Realität für viele Frauen.
Dass eine Frau das zu tun hat, was der Mann sagt, wurzelt in dem Denken, die Frau sei das Eigentum des Mannes. Als sein Eigentum kann der Mann über die Frau bestimmen. Er bestimmt, was sie tun darf, wo sie wohnt, was sie besitzt, wie sie sich kleiden darf und er bestimmt über ihren Körper. Über viele Jahrhunderte war das weltweit (in unterschiedlicher Form) geltendes Recht. Im antiken Rom zum Beispiel war die Frau zuerst das Eigentum ihres Vaters und mit einer Hochzeit ging sie in den Besitz ihres Ehemannes über. Teilweise wurde die Frau sogar an ihren Ehemann verkauft.
Heute sind Frauen in der BRD den Männern rechtlich gleichgestellt. Jedoch hat sich das Denken, dass die Frau Besitz des Mannes ist, über die Jahrhunderte erhalten. Noch vor gar nicht allzu langer Zeit benötigte die Frau in der BRD die Erlaubnis ihres Ehemannes um arbeiten zu dürfen, ein Bankkonto zu eröffnen oder den Führerschein zu machen. Die Frau wurde nicht als eigenständiger Mensch gesehen und der Mann durfte über ihr gesamtes Leben entscheiden. Erst Ende der 50er Jahre wurden die ersten Gesetze hierzu geändert.
Ein Mann konnte auch über die Sexualität seiner Ehefrau verfügen. Erst 1997 wurde das Gesetz eingeführt, das Vergewaltigung in der Ehe verbot. Das Denken, die „ehelichen Pflichten“ erfüllen zu müssen, wirkt bei Frauen bis heute nach. Viele junge Frauen meinen immer noch, dass sie, sobald sie eine Beziehung mit einem Mann eingehen, auch mit ihm Sex haben müssten.
Viele Männer sind sich ihrer überlieferten Einstellung überhaupt nicht bewusst. Aber auch wenn sie nicht bewusst so denken, wirkt sie sich in vielerlei Hinsicht aus: Ob es der „Beschützerinstinkt“ ist, durch den ein Mann eine Frau nachts nicht alleine nach Hause gehen lässt, oder ob er ständig wissen möchte, wo seine Partnerin sich gerade aufhält und was sie macht. Oder ob es ihm nicht in den Kram passt, wie sie sich kleidet oder wen sie trifft. Es gibt etliche weitere Beispiele.
Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich, schlagen aber nicht selten in Gewalt um, besonders, wenn sich die Frau den Vorschriften widersetzt. In einigen Fällen gipfelt diese Gewalt sogar darin, dass der Mann die Frau ermordet. So wurde in Berlin am 5. Dezember 2016 die 34-jährige Yeter von ihrem Ehemann mit heißem Wasser übergossen und mit 17 Messerstichen getötet, weil sie dem Verbot widersetzte, die gemeinsame Wohnung zu verlassen (Link). Und auch dieser Fall ist kein Einzelfall. Nach Schätzungen des Europarats werden in Europa täglich 12 Frauen von ihren (Ex-)Partnern ermordet.
Es gibt weltweit viele Frauen, die sich diesem Denken widersetzen. Wie beispielsweise die Frauen, die sich in Indien zu den „Gulabi Gangs“ zusammen geschlossen haben. Die Gulabi Gangs setzen sich gegen (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen, sowie gegen die Zwangsverheiratung von jungen Mädchen ein. Sie bringen den Frauen Selbstverteidigung mit Stöcken bei und bestrafen Männer, die Gewalt ausüben … Oder die beiden Frauen im „Maxxim“, die sich dagegen gewehrt haben, mit einem Mann zu tanzen, mit dem sie nicht tanzen wollten.
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