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Donnerstag, April 25, 2024
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    Die “Zuwanderungsbeschränkung” oder auch “Obergrenze”

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    Nach dem schlechtesten Wahlergebnis seit 1949 bei der vergangenen Bundestagswahl kommt es nach zweijährigem Streit zu einer einheitlichen Flüchtlingspolitik von Horst Seehofer (CSU) und Angela Merkel (CDU). Es soll nun eine Obergrenze von 200.000 Menschen im Jahr geben, welche nach Deutschland fliehen dürfen.

    Am Sonntag Nachmittag haben sich CSU und CDU in mehrstündigen Gesprächen auf eine gemeinsame Flüchtlingspolitik geeinigt. Angela Merkel und Horst Seehofer verhandelten dazu unter vier Augen und einigten sich nach zwei Jahren Streit.

    “Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt” so die gemeinsame Erklärung. Unter die betroffenen Menschen fallen alle Flüchtlinge und AsylbeweberInnen, Menschen mit vorübergehendem und auf Grund persönlicher Eigenschaften basierendem Schutzstatus (subsidiär Geschützte) und welche im Rahmen des Familiennachzug nach Deutschland kommen. Die Zahl 200.000 soll sich abzüglich von Rückführungen (Abschiebungen) und „freiwilligen Ausreisen“ von Flüchtlingen ergeben.

    Mit keinem Wort wurde in der Erklärung die seit Jahren von der CSU geforderte “Obergrenze” erwähnt. Frau Merkel betonte, dass das individuelle Asylrecht nicht eingeschränkt werde, da niemand an den Grenzen Deutschlands abgeschoben würde. Dass aufgrund anderer Maßnahmen kaum mehr Geflüchtete an den Grenzen Deutschlands ankommen, wurde nicht erwähnt.

    „Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.“, so die Parteichefs. Es wird also eine variable Obergrenze geben.

    Es wurden auch der Türkei-Geflüchteten-Deal besprochen, die Rückführung in Herkunftsländer und die bessere Durchführung des Asylverfahrens an den EU-Außengrenzen. Die Zahl der sicheren Herkunftsländer soll erhöht werden, künftig sollen auch Marokko, Libyen und Tunesien dazu gehören. Neben der dadurch erhofften „Zuwanderungsbeschränkung“ sollen in diesen Ländern auch “Aufnahmezentren” für AsylbewerberInnen entstehen. Dort würden die Geflüchteten unterkommen, bis ihnen Asyl gewährt wird oder auch nicht. Ähnliche Prinzipien gibt es schon in Libyen und Marokko, dort heißen diese Zentren aber “Rückführungszentren” und sollen Geflüchtete an der Überquerung des Mittelmeers hindern.

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