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Dienstag, April 23, 2024
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    Parteigelder für private Zwecke genutzt – Razzia bei AfD-Bundesvorstand

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    Das Mitglied des AfD-Parteivorstands Armin-Paul Hampel kann nicht ausreichend belegen, Parteigelder für ihren Bestimmungszweck aufgewendet zu haben. Persönliche Differenzen als Grund für Strafanzeigen.

    Auf einen Hinweis des ehemaligen Landesschatzmeisters der AfD Niedersachsen gab es eine Hausdurchsuchung beim Landeschef und Mitglied des Bundesvorstands Armin-Paul Hampel. Bodo Suhren beschuldigt Hampel, Parteigelder beansprucht und diese für private Zwecke genutzt zu haben.
    Konkret handelt es sich um zwei Überweisungen, 2450 Euro an seine Frau, 4000 Euro an ihn selbst (Link). Er hatte diese Beträge der Partei in Rechnung gestellt, um davon Filmmaterial und eine Kameraausrüstung zu beschaffen. Diese Ausgaben konnte er nicht ausreichend belegen und das Material sei bisher auch nicht der Partei zugute gekommen, so Suhren. Die Razzia lieferte bisher keine weiteren belastenden Hinweise. Der Landesvorsitzende nannte die Ermittlungen ein „billiges politisches Manöver, um der AfD zu schaden.“ (Link).

    Persönliche Konflikte und Konkurrenz spielen eine Rolle

    Bodo Suhren gehört dabei dem Flügel der AfD in Niedersachsen an, der bereits vor einiger Zeit Maßnahmen gegen Hampel ergriffen hat (Link). So hatte Suhren zum Beispiel Strafanzeige wegen übler Nachrede und Beleidigung erstattet, auf der anderen Seite bemühten sich seine Gegner im Landesverband um ein Amtsenthebungsverfahren. Grund seien schwere Verstöße gegen die Parteisatzung gewesen.

    Staatliche Einnahmen der Partei belaufen sich auf rund 400 Millionen Euro

    Neben der offiziellen staatlichen Parteienfinanzierung, die sich für die AfD auf rund 6 Millionen Euro beläuft, wird die Partei mit weit höheren Beträgen vom Staat finanziert. Für ihre politische und parlamentarische Arbeit wird die selbsternannte „Alternative für Deutschland“ in der anstehenden Wahlperiode laut Berechnungen von rp-online rund 400 Millionen Euro erhalten (Link). Diese setzen sich zusammen aus Einkünften der Abgeordneten im Bundestag und den Landtagen, aus Kostenpauschalen für Aufwendungen, Büros etc. und zusätzlichen Zahlungen für die in den Fraktionen beschäftigten MitarbeiterInnen.

     

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