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Donnerstag, März 28, 2024
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    Was steht im “Facebook-Gesetz”?

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    Das deutsche “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Was steht drin und was ist verboten?

    Zum 1. Oktober ist das “Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken” (Netzwerkdurchsetzunggesetz) in Kraft getreten. Es soll soziale Netzwerke dazu verpflichten, rechtswidrige Inhalte schneller oder überhaupt zu löschen.

    Unter Sozialen Netzwerken werden Plattformen verstanden, in denen “Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen” können. Plattformen mit journalistisch-redaktionellen Angeboten sowie zur “Individualkommunikation” zählen nicht dazu. Des weiteren betrifft das neue Gesetz in seinen wesentlichen Punkten vor allem Netzwerke mit über 2 Millionen NutzerInnen, was in Deutschland für Facebook, GOOGLE+, Twitter, XING, LinkedIn, Instagram, Pinterest, YouTube, Reddit, Tumblr, Flickr oder das russiche VK gilt.

    Was wird gelöscht?

    Die Betreiber werden verpflichtet, ein “wirksames und transparentes Verfahren” für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu entwickeln. Erkannte “rechtswidrige” Inhalte müssen innerhalb von 7 Tagen, “offensichtlich rechtswidrige” Inhalte sogar innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Die Palette der möglichen Vergehen ist dabei lang.

    Sie umfasst u.a.:

    • Vorbereitung “staatsgefährdender” Aktionen (§89a; §91, §129, §129a, §129b) und Aufrufe zu oder Billigung von Straftaten (§111; §126, §140)
    • Verbreitung von Propaganda für “verfassungswidrige” Organisationen (§86, §86a)
    • “Hate speech” in Form von Volksverhetzung (§130) oder Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§166)
    • Verbreitung und Konsum von Kinderpornos (§184b, §184d)
    • Beleidigung (§185), Üble Nachrede (§186), Verleumdung (&187) und Bedrohung (§241)
    • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a)

    Die Auflistung zeigt: Die in den Medien so viel diskutierte “Hate Speech” ist nur ein Punkt unter vielen. Auch “Fake News” müssten eigentlich erst überprüft werden, um dann z.B. unter den Straftatbestand der Verleumdung zu fallen. Die Löschungen müssen mitgeteilt und begründet werden. Kritiker befürchten, dass soziale Netzwerke in Zukunft aufgrund des hohen Zeitdrucks auch in unklaren Fällen eher zum Löschen von Inhalten tendieren werden, um möglichen Geldstrafen vorzubeugen. Diese können sich auf bis zu 5 Millionen Euro belaufen, was jedoch nur bei systematischen Verstößen zur Anwendung kommen soll. Facebook hat zur Umsetzung des Gesetzes bereits eine zweite Prüfstelle mit über 500 Personen in Essen aufgebaut.

    Ein Gesetz gegen Rechts?

    Das “Facebook-Gesetz” wurde innerhalb von kurzer Zeit insbesondere von Justizminister Heiko Maas (SPD) voran getrieben und im Bundestag verabschiedet. Öffentlich wurde dabei mit der massiven Hetze gegen Geflüchtete und Politiker in sozialen Netzwerken argumentiert. Das Gesetz richtet sich jedoch gegen all diejenigen, die die momentane Gesellschaftsordnung in Frage stellen, also auch gegen antikapitalistische Positionen. Theoretisch kann heute nicht nur Hitlers Hakenkreuz-Fahne, sondern auch das Hammer- und Sichel-Symbol der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) aus Facebook verbannt werden. Erst im August wurde in Bayern eine Wohnung durch USK-Einheiten gestürmt, weil ein linker Aktivist in seinem Facebook-Profil eine YPG-Fahne eingependelt hatte. Die kurdische Miliz ist die wichtigste Bodenkraft gegen den IS und steht der PKK nahe. Seit dem 2. März sind ihre Symbole in Deutschland verboten. Was gelöscht wird, ist also stark von politischen Entscheidungen abhängig – die Praxis wird zeigen, welches Netzwerk dies wie in die Tat umsetzt.

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