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Samstag, April 20, 2024
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    Hartz IV-Empfänger-Leistungen wegen Bettelns gekürzt

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    Betteln muss als Zuverdienst angegeben werden.

    Die Stadt Dortmund hat einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützung gekürzt, nachdem er sich durch Betteln Geld dazuverdient hatte. Der 50-Jährige sei verpflichtet, seinen “Nebenverdienst” anzugeben. Das Jobcenter verlangte die Vorlage eines ‘Einnahmenbuchs’, eine ‘Einnahmeprognose’ bis Sommer 2018 und ein Ausgabenbuch.

    Der Mann bekommt zusammen mit seiner Frau als Bedarfsgemeinschaft laut dem Jobcenter rund 760 Euro im Monat. Außerdem die Miete für 60 Quadratmeter am Nordmarkt. Da das Geld ab Mitte des Monats nicht mehr reiche, gehen sie Betteln.

    Da sie dies jedoch nicht angegeben hatten, wurden ihnen ab dem 1. August 2017 genau 300 Euro abgezogen. Nach einem anwaltlichen Widerspruch waren es dann nur noch 120€, von denen sie weitere 30€ als Spenden behalten konnten.

    In einem ähnlichen Fall hatte die Behörde in Göttingen nach bundesweiter Empörung die Kürzungen zurücknehmen müssen.

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