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Freitag, April 19, 2024
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    Angehörige der NSU-Opfer: „Warum?“

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    Die Plädoyers der Nebenklage im NSU-Prozess haben begonnen – Eine Anklage gegen deutsche Geheimdienste und Ermittlungsbehörden.

    Seit mehr als vier Jahren läuft der Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) nun schon. Jetzt beginnen die Abschlussplädoyers der Nebenklage, also die Schlussfolgerungen der AnwältInnen von Angehörigen der Opfer des NSU.

    Nebenklagevertreter Dr. Mehmet Daimagüler, der Angehörige der Ermordeten Ismail Yaşar und Abdurrahim Özüdoğru aus Nürnberg vertritt, holte zu einer umfassenden Einschätzung zum Prozess aus.

    Er schilderte zunächst die Erwartungen seiner MandantInnen, die gar nicht eine besonders hohe Strafe zum Ziel haben, sondern sich in einem Wort zusammenfassen ließen: Der Frage nach dem „Warum?“.

    Daimagüler ging dann zunächst systematisch die besonderen Probleme der NSU-Ermittlungen durch: Er sprach von „rassistischen Ermittlungen der Polizei, die sich gegen die Angehörigen der Opfer richteten“. Er kritisierte auch die „frühe und fehlerhafte Festlegung der Bundesanwaltschaft, der NSU sei eine nur aus drei Personen bestehende, abgeschottete und isolierte Zelle mit wenigen Unterstützern gewesen“. Auch „die Nähe von V-Personen des Inlandsgeheimdienstes zum Umfeld des NSU“ sei bis heute im Dunklen geblieben.

    Laut dem Nebenklagevertreter handele es sich dabei um keinen Einzelfall. So sei es in der Vergangenheit öfter zu Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden gekommen, welche die Aufklärung be- und verhindert hätten. Dazu nannte er das Oktoberfest-Attentat und den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße 1996 sowie den Massenmord im Münchener Olympia-Einkaufszentrum im Jahr 2016.

    Das Plädoyer wurde mehrfach von den Verteidigern Beate Zschäpes unterbrochen, die zu weit gefasste Aussagen kritisierten. Es scheine so, als säße „der ganze deutsche Staat“ auf der Anklagebank. Die Nebenklage hielt dem entgegen, dass die Opfer bisher zu wenig zur Sprache gekommen und außerdem umfangreichere Ausführungen – auch juristisch – in einem Plädoyer vorgesehen seien.

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