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Donnerstag, April 18, 2024
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    Video: Neo-Nazis üben Schießen …

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    … und keiner redet darüber.

    Seit 2016 gab es mindestens 14 Schießtrainings von deutschen Neonazis im In- und Ausland. Das hat eine kleine Anfrage der Linkspartei ergeben. Bei der Antwort durch die Bundesregierung wurden Zeit, Umfang und Organisationszugehörigkeit jedoch geheim gehalten. Es bestehe Gefahr für „Leib und Leben“ von Quellen.

    Erst Ende September wurde eine Gruppe von 12 Nazis gefasst, als sie aus Tschechien zurückkamen. Sie waren Teil der „Combat 18“-Struktur. Der Name steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“ (Combat, engl: Kampf; 1. u. 8. Buchstabe des Alphabets: A u. H) und wurde 1992 in Großbritannien gegründet. Seitdem verübten Mitglieder Anschläge auf politische GegnerInnen, MigrantInnen und JournalistInnen in ganz Europa.

    Combat 18 gilt als der bewaffnete Arm der Neo-Nazi-Organisation „Blood & Honour“. Diese wurde in Deutschland von einem V-Mann aufgebaut, der Spitzel des LKAs Berlin war.  Im Jahre 2000 wurde Blood & Honour verboten, Combat 18 nicht. Doch beide Strukturen machten weiter.

    Noch vor einem Jahr hatte die Bundesregierung die Existenz von Blood & Honour sowie Schießtrainings von Combat 18 öffentlich geleugnet. Dem ist nicht so – und das wissen auch deutsche Behörden. So hatte der deutsche Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) laut Informationen des NDR z.B. bereits vor dem Treffen von den Plänen der deutschen Faschisten Kenntnis, ohne diese zu verhindern. Ebenfalls sind Hunderte an Berichten über die Fort-Existenz von B&H beim VS eingegangen.

    Bisher hat die Beteiligung der Faschisten jedoch kaum nennenswerte Folgen für diese. Auch eine politische Neubewertung der Combat 18-Struktur blieb bislang aus. Zuletzt gab es im November 2016 eine Razzia bei vier Faschisten im thüringischen Suhl. Es bestand der Verdacht, dass sie von Mitgliedern der Gruppe „Blood & Honour Südthüringen“ betrieben wird. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Gera jedoch am 27. Juli 2017 ergebnislos wieder eingestellt.

    Die Bundesregierung und der Generalbundesanwalt sehen aktuell keinen Anlass für Ermittlungsverfahren oder Verbotsverfahren.

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