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    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, außer man ist Polizist – von Felix Thal

    Die deutsche Polizei hat sich in den letzten Tagen so viele „Fehler“ geleistet, dass an ihrer Kompetenz und Fachlichkeit gezweifelt werden muss. Eine kurze (unvollständige) Auflistung ihrer „Missgeschicke“ soll hier nun kommentiert werden.

    Wie Perspektive berichtete (Link), hat das Sondereinsatzkommando (SEK) des Freistaates Sachsen einen neuen Panzerwagen angeschafft, der angeblich zur Antiterrorbekämpfung eingesetzt werden soll. Die Sitze des Panzerwagen selbst, waren mit dem Schriftzug „Sondereinsatzkommando“ in Frakturschrift bestickt und zierten das alte Logo des Königreiches Sachsens. Es lässt tief blicken, dass diese Art der Dekoration von dem Landeskriminalamt bewusst bestellt und was für Traditionen gepflegt werden. Wie diese Antiterrorbekämpfung in Sachsen aussehen soll, haben die Teilnehmenden einer antifaschistischen Demonstration in Wurzen (Sachsen) im September 2017 mit ansehen können. Vierhundert Menschen wurden von einem schwer bewaffnetem SEK begrüßt, die voll vermummt und mit schweren Maschinengewehren bewaffnet, die Demonstration begleiteten. Die Militarisierung der sächsischen Polizei ist in eine gefährliche Phase eingetreten.

    Die Massenfahndung der Sonderkommission (SoKo) „Schwarzer Block“, die die Bevölkerung zur Mithilfe aufgefordert hat, ist juristisch extrem bedenklich (Link). Für die Ermittlungsbehörden scheint jedes Mittel Recht zu sein, ihre eigenen Gewalttaten während der Proteste gegen den G20-Gipfel zu überspielen. Es wird nicht einmal davor zurückgeschreckt, auch Minderjährige zur Fahndung auszuschreiben, die unter das Jugendstrafrecht fallen und in der Öffentlichkeit geschützt werden müssten (Link). Bekannt geworden durch das Bild-Cover „Krawall-Barbie“ wird die Bevölkerung aufgehetzt und zu einer Treibjagd herangezogen. Die Bild- und Videoaufnahmen sollen allein die „Opferrolle“ der Polizei belegen, um von eigenen Gewaltausbrüchen abzulenken. Werden die Gewalttäter aus den eigenen Reihen verfolgt? Während linke AktivistInnen verfolgt werden, werden die hunderten untergetauchten Rechtsradikalen nicht per Massenfahndung gesucht.
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    Am S-Bahnhof Veddel im Süden Hamburgs ist vergangenen Sonntag ein Sprengsatz explodiert (Link). Die beiden starken Böller waren mit fünfzig Gramm Schwarzpulver angereichert worden und in der Umgebung des Sprengortes wurden von der Polizei Schrauben sichergestellt. Die Polizei gab an, dass von einem rechtsextremen Motiv nicht ausgegangen wird. Der Täter Stephan K., der nun in Untersuchungshaft sitzt, wurde allerdings 1992 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mit einem anderen Neonazi einen Mann so stark verprügelt hat, dass dieser einige Tage später an seinen Verletzungen gestorben ist. Das Opfer hatte Hitler „als den größten Verbrecher“ bezeichnet, bevor er attackiert wurde. Die Polizei gibt zu dem Sprengstoffanschlag nun an, dass K. ein Trinker und Ex-Nazi sei und daher jedes rassistische oder rechte Motiv ausgeschlossen ist. Der Polizei Hamburg scheint nicht klar zu sein, dass Alkoholismus und das Fernbleiben von rechtsradikalen Gruppierungen nicht bedeutet, sein menschenverachtendes Weltbild abzulegen. Die Tat des Stephan K. muss als das benannt werden, was es ist: Rechter Terror!

    Polizeibeamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) haben sich bei einem Gerichtsverfahren gegen einen Mann in ihren Zeugenaussagen abgesprochen und ein „Aussagekomplott“ (Link) gebildet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, bei den Protesten gegen den G20-Gipfel, die Polizei angegriffen zu haben. Die Beamten hatten auf ihrer Dienststelle die Möglichkeit gehabt, die Zeugenaussagen ihrer Kollegen einzusehen und sich aufeinander abzustimmen. Gleichsam kopierten sie sich Aussagen und Dokumente aus einem frei zugänglichen Ordner zusammen, um ihre jeweilige Aussage zu vervollständigen. Laut der Strafprozessordnung soll die Glaubwürdigkeit von ZeugInnen gerade durch ihre individuellen Erlebnisse und Berichte aufgebaut werden. Absprache oder Einsicht in andere Aussagen torpedieren dieses Prozedere. In jedem anderen Gerichtsprozess wäre solch eine Vorgehensweise das Aus für die Glaubwürdigkeit der ZeugIn. Diese privilegierte Stellung der Polizei ist für die juristische Aufarbeitung des G20-Gipfels extrem gefährlich und wirft den Gleichheitsgrundsatz über Bord.

    In der letzten Woche haben sich gleich zwei Schüsse aus den Maschinenpistolen der Polizei gelöst (Link). Die Beamte waren zur Sicherung von Weihnachtsmärkten in Hannover abgestellt. Es wurde kein Mensch verletzt, da die Läufe der Waffen auf den Boden gerichtet waren und die Kugeln ins Erdreich eingedrungen sind. Mittlerweile wird ein technischer Defekt ausgeschlossen, was für Handhabungsfehler von Seiten der Polizei spricht. Die Schüsse haben sich bei der Waffenübergabe gelöst. Die Beamten, bei denen sich die Vorfälle ereignet haben, werden dienstrechtlich nicht weiter belangt, sondern erhalten „mahnende Gespräche“. Es werden neue Schulungen angesetzt, um derartige Fälle zu vermeiden. Um die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten zu erhöhen, wäre es sicher günstiger, auf Kriegsgerät gänzlich zu verzichten, aber die Polizei Hannover sieht hierbei keinen Handlungsbedarf.
    Es fällt auf, dass die deutsche Polizei zur Unsicherheit fundamental beiträgt. Im juristischen Bereich lässt sie die Grenzen des so hochgelobten Rechtsstaates verschwimmen. Vor Gericht gelten für deutschen Polizisten anscheinend andere Maßstäbe, als für BürgerInnen. Die deutsche Polizei relativiert den faschistischen Terror in Deutschland und ist auf dem rechten Auge nicht nur blind, sondern hält es sich bewusst zu. Durch die Militarisierung und ihre Unfähigkeit gefährdet sie die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen. Die Polizei steht dem Wunsch nach einer freien Gesellschaft, in der jeder Mensch angstfrei leben kann, vollständig entgegen.

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    • Schreibt für die Belange vom Geflüchteten und gegen die AfD. Solidarität stellt sich nicht von selbst her, sie muss organisiert werden.

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