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Dienstag, April 16, 2024
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    Die AfD will Flüchtlinge nach Syrien abschieben

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    AfD legt Abschiebeplanung vor. Auch CDU und CSU fordern Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien.

    Am 22. November 2017 legte die Alternative für Deutschland (AfD) im Bundestag einen „Sechs-Punkte-Plan – Abkommen zur Förderung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge“ vor, in dem gefordert wird, dass die Bundesregierung mit der syrischen Regierung in Verhandlungen treten soll. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, Menschen, die in Deutschland als Schutzsuchende aufgenommen wurden, wieder in ihre ursprüngliche Heimat abzuschieben.

    Die AfD argumentiert dabei mit Daten der “International Organization for Migration” (IOM) der Vereinten Nationen (UN), nach denen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 mehr als 600.000 Syrer in ihre Heimat zurück gekehrt seien und sich am Wiederaufbau beteiligten. Die AfD verheimlicht allerdings die Tatsache, dass es sich hierbei vor allem um Binnenflüchtlinge (Menschen mit Fluchterfahrung, die die Grenzen Syriens nie überschritten haben) und Menschen aus den Nachbarländern handelt. Inwieweit außerdem diese Menschen aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien und dem Irak aus völlig freien Stücken zurückkehrten, bleibt zu überprüfen.

    Sechs-Punkte-Plan

    In dem Sechs-Punkte-Plan der AfD werden eine unbeschadete wie kostenfreie Rückkehr in befriedete Gebiete, humanitäre Versorgung und Anreize zur Rückkehrbereitschaft gefordert. Gleichzeitig solle die syrische Regierung eine Amnestieregelung einführen, die geflüchteten SyrerInnen Straffreiheit gewährt, falls sie gegen die Regierung gerichtete Aktivitäten verfolgt haben sollten . All diese Forderungen sollen von der deutschen Regierung oder den UN sicher gestellt und im Laufe der Zeit überprüft werden.

    In Syrien herrscht weiterhin Bürgerkrieg

    Die AfD verkennt hierbei völlig die humanitären Katastrophen im Land und die gefährliche Lage, selbst in den von Regierungstruppen kontrollierten Gebieten. Die syrische Regierung verfolgt die Opposition mit aller Härte und es liegt eine Vielzahl von Berichten vor, laut derer willkürliche Verhaftungen, Folter und Massenerschießungen nach wie vor praktiziert werden (Link).

    Auch wenn ein Großteil der vom Islamischen Staat (IS) kontrollierten Gebiete befreit sind, so kann auch hier von einer vollständigen Befriedung keine Rede sein.

    Im deutschen Bundestag hat der Antrag der AfD für viel Kritik und Entsetzen gesorgt. Abgeordnete der anderen Parteien wiesen darauf hin, dass die – mehr als 5 Millionen – geflüchteten Menschen oder abgeschobenen Oppositionellen mit Mord und Folter rechnen müssten – wie z.B. unlängst Issam Zahreddine, ein ranghoher General aus der Armee Assads, in einem Interview warnend untermalte: Darin formulierte er im September eine deutliche Drohung, mit der er darauf hinwies, dass Oppositionelle von einer Rückkehr absehen sollten, da man ihnen die Flucht “niemals verzeihen” würde (Link).

    AfD und CDU auf einer Linie

    Entgegen der Fassungslosigkeit im Bundestag steht die AfD mit ihrer Forderung nicht allein da: Auch die Innenminister von CDU und CSU wollen im kommenden Sommer straffällige SyrerInnen, oder solche, die als Gefährder eingestuft werden, wieder in ihre Heimat abschieben. Dies geht aus einem entsprechenden Antrag Sachsens und Bayerns hervor, der ebenfalls wie derjenige der AfD eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien fordert. Dies soll bei der Innenministerkonferenz (IMK) in der kommenden Woche in Leipzig besprochen werden.

    Laut dem Hochkommissar der “Vereinten Nationen für Flüchtlinge” (UNHCR) vom November 2017 sei eine Aussetzung für Abschiebungen von syrischen Flüchtlingen mehr als nötig, da Berichten zufolge alle Teile Syriens direkt oder indirekt durch Konflikte betroffen seien. Syrische Staatsangehörige und ehemalige EinwohnerInnen Syriens, die sich zuvor in Syrien aufhielten, dürften nicht zwangsweise zurückgeschickt werden.

    Seit dem Frühjahr 2011 sollen laut den UN schätzungsweise 465.000 Opfer im syrischen Konflikt zu beklagen sein.

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