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Freitag, März 29, 2024
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    Gerichte gehen gegen Demo-SanitäterInnen vor – ein Kommentar Felix Thal

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    Angriffe auf Versammlungsrecht und Grundrechte erreichen nun auch die SanitäterInnen auf Demonstrationen.

    Wer noch nie auf einer Demonstration gewesen ist, mag es befremdlich empfinden, für andere ist es ein ganz normaler Anblick: Ehrenamtliche Sanitäterinnen und Sanitäter – liebevoll “Demo-Sanis” genannt – begleiten kleinere Demonstrationen oder auch Großveranstaltungen, wie die Proteste gegen die G20 in Hamburg.
    Die ärztliche Versorgung von TeilnehmerInnen einer Demonstration wird oft nur von Demo-Sanis gewährleistet, da Menschen in Polizeigewahrsam oft von mangelnder oder gar ausbleibender ärztlicher Versorgung berichten. Durch ihre ehrenamtliche Arbeit riskieren sie ihre eigene Gesundheit und sind auch vor den deutschen Gerichten nicht sicher – so geschehen am Mittwoch in Berlin:

    Anklage wegen Vermummung und Schutzbewaffnung

    Einem Demonstrationssanitäter wird vorgeworfen, gegen das Vermummungs- und Schutzwaffenverbot verstoßen zu haben. Während einer Veranstaltung gegen eine faschistische Demonstration in Berlin im November 2016 habe der Angeklagte durch seine Atemmaske und seinen Schutzhelm gegen das Gesetz verstoßen, so das Berliner Gericht. Dass der Sanitäter durch seine Schutzkleidung seine Arbeit überhaupt nur durchführen konnte und kann, kam der Richterin nicht in den Sinn.

    Keine SanitäterInnen – keine Versorgung

    Die SanitäterInnen begleiten Demonstrationen ehrenamtlich in ihrer Freizeit und sind auf Spenden angewiesen, um bestmöglich auf Verletzte vorbereitet zu sein. Sie begleiten eine Demonstration meist am Rande und sind somit keine direkten TeilnehmerInnen, fallen also nicht unter das Vermummungsverbot bei Versammlungen. Kommt es allerdings zu Auseinandersetzungen, z.B. mit der Polizei, und werden Menschen unter Umständen durch Pfefferspray verletzt, sind die SanitäterInnen immer schnell vor Ort.

    Eine Warnweste oder ein Schutzhelm sind oft ihre einzige Sicherheit, um nicht von den Schlägen oder Tritten der Polizei oder verwickelter Teilnehmer verletzt zu werden. Sie begeben sich also dabei immer auch in sehr gefährliche Situationen, um andere Personen zu versorgen. So geschehen auch bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg: Trotz des massiven Einsatzes von Wasserwerfern und der völlig enthemmten Gewalt auch von Seiten der Polizei haben SanitäterInnen dort ihre eigene Gesundheit riskiert. Auf Grund der hohen Anzahl an verletzten Personen hatten viele ErsthelferInnen schon nach wenigen Stunden kein Verbandsmaterial mehr oder wurden zum Teil unter vorgehaltener Waffe von ihrer Arbeit abgehalten.

    Anklage wegen Schutzbewaffnung ist nur die Spitze des Eisbergs

    Die Anklage gegen den Sanitäter in Berlin ist vor diesem Hintergrund ein Angriff auf die Demonstrationsfreiheit und kann als Präzedenzfall genutzt werden, um deren Arbeit in Zukunft unmöglich zu machen. Wenn nun auch weitere freiwillige SanitäterInnen durch Gerichtsurteile von ihrer Arbeit abgeschreckt werden, sind die Folgen von Verletzungen auf Großveranstaltungen nicht absehbar, da eine professionelle Erstversorgung ausfallen wird.

    Dabei ist dieses Urteil nur einer der vielen Angriffe, die zur Zeit auf unsere Grundrechte und das Versammlungsrecht auf allen Ebenen stattfinden. Um diesen Angriffen etwas entgegenzusetzen, hat sich bereits im September das bundesweite Bündnis „Grundrechte verteidigen“ gegründet.

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