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Freitag, März 29, 2024
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    Geschäfte mit dem ALG II: Kursvergaben gegen niedrigere Arbeitslosenzahlen

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    Jobcenter-Beschäftigte erhalten Vertragsverlängerungen und Prämien, wenn sie HartzIV-Empfänger in private Maßnahmen stecken.

    Jobcenter in Deutschland zahlen ihren Abteilungsleitern Prämien, wenn diese möglichst viele HartzIV-Empfänger in externe Maßnahmen schicken. Gewöhnliche SachbearbeiterInnen dürfen dagegen bloß ihren Job behalten. Das berichtet der „Tagesspiegel“ in einer umfangreichen Analyse (Link). Die Zeitung beruft sich dabei auf interne Dokumente und E-Mails sowie Berichte von ehemaligen und noch tätigen Jobcenter-MitarbeiterInnen.

    Demnach existiere heute ein regelrechtes System zwischen Jobcentern und privaten Schulungsanbietern, das beiden Seiten nütze: Während es das Geschäftsmodell der letzteren ist, Kurse zu verkaufen – und hierbei handelt es sich um einen Milliardenmarkt – haben die Jobcenter ein Interesse an Erfolgsmeldungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Der Trick: Nehmen Arbeitslose an externen Maßnahmen teil, fallen sie aus der Arbeitslosenstatistik heraus.

    Damit die MitarbeiterInnen der Jobcenter auch wirklich an einer Senkung der Arbeitslosenzahlen und damit an der Kursvergabe interessiert sind, ist ihre berufliche Zukunft an nachweisbare Erfolge gekoppelt: Von ihrer individuellen Leistungsbeurteilung kann es z.B. abhängen, ob ihre – immer häufiger – befristeten Verträge verlängert werden oder ob sie z.B. für eine Beförderung in Frage kommen. Führungskräfte erhalten aufgrund dieser Benotung sogar Prämien von bis zu 20 Prozent ihres Grundgehaltes.

    Für die betroffenen Arbeitslosen sind die Kurse, um die es geht, in der Regel ebenso verpflichtend wie überflüssig. Dass HartzIV-BezieherInnen durch Kurse kaum nachhaltig in Jobs gebracht werden, geht laut der Zeitung sowohl aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit als auch aus zahlreichen Beschwerden des Bundesrechnungshofes hervor, in denen die Kurse als „unpassend und nutzlos“ qualifiziert würden. Auch Jobcenter-MitarbeiterInnen würden anonym Kritik daran üben („schon im Einkaufsprozess war klar, dass diese Maßnahmen nicht sinnvoll seien können“). Wer als HartzIV-EmpfängerIn ein Kursangebot ablehnt, verstößt jedoch gegen seine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter und muss mit Leistungskürzungen rechnen.

    Trotz der genannten Beschwerden werde der Druck in den Jobcentern zur Kursvergabe weiter erhöht. Aus einem internen Protokoll einer TeamleiterInnen-Versammlung der Hamburger Jobcenter gehe etwa hervor, dass die MitarbeiterInnen angewiesen worden seien, „mindestens 60 Prozent“ der für das Jahr 2016 reservierten Kursplätze „innerhalb der 1. Jahreshälfte“ zu belegen. Ähnliche Berichte werden aus Potsdam und Berlin wiedergegeben.

    Die Zahl der ALG II-EmpfängerInnen, die an Kursen teilnehmen mussten, sei indes von 583.000 in 2013 auf 748.000 im Jahr 2016 gestiegen – das Ganze bei einer konstanten Zahl erwerbsfähiger HartzIV-EmpfängerInnen von ca. 4,4 Millionen. Die Kosten für die Maßnahmen lagen im Jahr 2017 bei 773 Millionen Euro. Die Rechnung geht an die SteuerzahlerInnen.

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