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Freitag, April 26, 2024
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    Schweiz: DemonstrantInnen sollen in Zukunft für bestimmte Polizeieinsätze zahlen müssen

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    Berner Polizeigesetz sieht Kostenabwälzung im Fall von unbewilligten Demos oder Verstoßes gegen Auflagen vor.

    Wer sich zukünftig in Bern an einer Demo beteiligt oder sie organisiert, muss sich in Acht nehmen. Der städtische Große Rat diskutiert ein neues Polizeigesetz, welches Gemeinden erlaubt, die Kosten eines Polizeieinsatzes auf Organisatoren und TeilnehmerInnen von Demonstrationen abzuwälzen. Halten sich TeilnehmerInnen vorsätzlich nicht an Bewilligungsauflagen – wie zum Beispiel das Vermummungsverbot – kann es teuer werden. Bis zu 10.000 Franken (ca 8400€), in „schweren Fällen“ sogar bis zu 30.000 Franken (ca 25.450€) dürfen die Gemeinden dann den Teilnehmenden oder den Organisatoren in Rechnung stellen.

    Dasselbe gilt für Demonstrationen, die nicht bewilligt sind und auf denen es zu „Gewalt“ gegen Personen oder Sachen kommt. Da sich unbewilligte Demonstrationen jedoch oftmals dadurch auszeichnen, dass es keine klar erkennbaren Organisatoren gibt, läuft jeder TeilnehmerInnen Gefahr, zur/m VeranstalterIn erklärt zu werden. Der finanzielle Ruin kann die Folge sein.

    Auch den TeilnehmerInnen der Demonstration drohen bis zu sechzig Prozent der Kosten für den Polizeieinsatz. Außer sie verlassen auf polizeiliche Aufforderung hin noch rechtzeitig den Protestmarsch.

    Vorbild für Bern ist die schweizerische Stadt Luzern. Hier hat wurde ein ähnliches Gesetz bereits vor zwei Jahren eingesetzt – mit anschaulicher Wirkung: Die antikapitalistische 1.Mai-Demonstration gibt es seitdem nicht mehr. Auch die Gegendemo zum Pegida-Aufmarsch im März 2016 fand nicht statt, da niemand sie anmelden wollte.

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