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Dienstag, April 23, 2024
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    Neues Polizeiaufgabengesetz in Bayern

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    Die drohende „Gefahr“ als Allheilmittel gegen noch nicht begonnene Straftaten.

    Der bayerische Landtag diskutiert zur Zeit eine von Innenminister Joachim Hermann (CSU) eingebrachte Überarbeitung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Damit will Hermann die bayerische Polizei „modernisieren“ und schlagkräftiger machen.

    Das neue PAG würde der bayerischen Landespolizei massive neue Befugnisse geben, die lediglich den deutschen Geheimdiensten zur Verfügung stehen. Zudem wird die Strafverfolgung bereits vor die Durchführung einer Straftat verlegt.

    Zentrale Argumentation des neuen PAG ist die „Gefahr“ bzw. „drohende Gefahr“ und die damit eingeführte neue Kategorie des „Gefährders“ welcher selbst zwar noch keine Straftat begangen hat, jedoch durch die mögliche Begehung einer scheren Straftat als Bedrohung dargestellt wird. Schon jetzt können solche „Gefährder“ in Bayern ohne Verurteilung wegen einer Straftat eingesperrt oder mit einer Fußfessel überwacht werden (Link).

    Nach dem neuen Gesetz, soll die Polizei bei einer (drohenden) Gefahr zudem Geld, Daten und Post beschlagnahmen und Abhörmaßnahmen einleiten dürfen und das alles ohne das es vorher zu einer Straftat oder einer konkreten Vorbereitung dazu kommen muss.

    Ebenso wird dir Überwachung und Dokumentation öffentlicher Versammlungen massiv ausgeweitet werden. Statt das es zu Straftaten kommen muss, kann die Polizei nun Demonstrationen oder einzelne TeilnehmerInnen bereits bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ auf zukünftige Straftaten filmen. Auch soll dabei Gesichtserkennungssoftware dabei eingesetzt werden. Auch der polizeiliche Einsatz von Drohnen wird im neuen PAG erstmals gestattet.

    Auch der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern soll in Zukunft einfacher möglich sein. So wird ein Gerichtsbeschluss nur noch benötigt, wenn sich die Maßnahme gegen eine einzelne Person oder eine nicht öffentliche Wohnung richtet. Auch die Bestimmung von Geschlecht, Augen- und Hautfarbe durch DNA-Materia wird durch das Gesetz erlaubt. Dabei wird diese „wahrscheinliche Voraussage“ als sehr Fehleranfällig angesehen.

    Hartmut Wächtler, Strafverteidiger und Mitbegründer des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) warnt in einem Radiointerview mit Radio Blau davor, dass mit dem Gesetz “eine gigantische Überwachungsbehörde […], die tief in das Leben jedes Bürger eingreift” entstehen würde.

    Bereits im Mai könnte das neue Gesetz in Kraft treten. Zuvor muss es im Landtag und im „Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport“ mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. In beiden Gremien hat die CSU-Fraktion eine Mehrheit, damit dürfte es auf parlamentarischen Weg kein Problem bei der Annahme des Gesetzes geben.

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