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Donnerstag, März 28, 2024
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    Abschiebezentren haben „höchste Priorität“

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    Schon bis Herbst dieses Jahrs soll das erste „Rückführungszentrum“ betrieben werden

    Es ist dem Innenminister Seehofer ein wichtiges Anliegen, Asylverfahren zu beschleunigen. Die Entscheidung, wer bleiben darf und wer gehen muss, soll zügiger getroffen und am besten umgehend durchgesetzt werden. Dass Geflüchtete die „Rückreise“ in Krisengebiete später antreten als vom Staat vorgesehen oder gar gegen den Entscheid über ihr Asylrecht gerichtlich vorgehen, soll verhindert werden. Und dabei gibt es Städte, in denen fast jeder zweite Asylbescheid vor Gericht angefochten wird, in rund 25 Prozent der Fälle geben die Gerichte den AsylantInnen recht.

    Seehofers Masterplan

    Im Konzept, das der neue Bundesinnenminister Seehofer vorstellt, um „schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen“ durchzusetzen, heißen sie “Anker”- oder “Ausreisezentren”. “ANkER” als Abkürzung seht dabei für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Die dafür vorgesehenen Gebäude sind geschlossene Einrichtungen, in denen Asylbewerber sich solange aufhalten sollen, bis ihre Identität eindeutig ermittelt und der Asylstatus geklärt ist. Während dieser Zeit sind sie von jeglichen Integrationsangeboten ausgeschlossen. Asylverfahren dauern dabei laut Medienberichten an die 17 Monate, im Schnitt warten Antragstellende 10 Monate lang – die Bundesregierung selbst spricht von einer Wartezeit von zwei bis sieben Monaten.

    Schnellere Asylverfahren würden also auch die Zeit der Ungewissheit verkürzen. Problematisch ist in dem Zusammenhang die „konsequente Abschiebung“: Vor allem in den Städten, die überdurchschnittlich viele Asylanträge bearbeiten, werden viele abgelehnte Anträge nach Klagen korrigiert.  Inwieweit Geflüchteten in den geplanten Einrichtungen die Möglichkeit geboten wird, ihr Recht einzuklagen, ist fraglich.

    Kritik von Polizei und Kommunen

    Auch sei die Regelung zur Entlastung der Kommunen gedacht, der Bund wolle mehr Verantwortung übernehmen. Konkret zeichnet sich das in Seehofers Plan dadurch ab, dass die Abschiebezentren in Verantwortung der Bundespolizei betrieben werden sollen. Die Polizei selbst sieht ihren Aufgabenbereich verfehlt: “Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme kann keine Aufgabe einer Behörde sein, die für Gefahrenabwehr zuständig ist”, sagte Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

    Die Reaktionen aus dem Kommunen, die als Standort in Frage kommen, sind ebenfalls kritisch: Angst vor Überlastung der Aufnahmekapazitäten, Sorge um die richtige Standortwahl, Befürchtungen, was mit Menschen passiert, wenn sie monatelang abgeschottet von Integrationsmöglichkeiten leben. Bisher aber steht der Plan laut Innenstaatssekretär Mayer: “Der Bundesinnenminister will bis Herbst ein Ankerzentrum im Rahmen der Bundeszuständigkeit und in Verantwortung der Bundespolizei in Betrieb nehmen.”

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