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Freitag, März 29, 2024
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    Deutschland-Rente: Hessens Regierung will private Altersvorsorge für alle

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    Obligatorische private Altersvorsorge als Instrument gegen Altersarmut? – Ein Kommentar von Thomas Stark

    Viele Beschäftigte und RentnerInnen in Deutschland können ein Lied davon singen: Die gesetzliche Rente reicht im Alter nicht aus. Tatsächlich ist das Rentenniveau – also das durchschnittliche Verhältnis der Rente zum Lohn – in den letzten Jahrzehnten immer weiter gesunken. 2016 lag es bei knapp 48 Prozent. Über eine halbe Million Menschen über 65 Jahre sind für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung angewiesen – und die Tendenz ist steigend. Besonders betroffen sind Frauen. In Westdeutschland liegt ihre Rente im Durchschnitt bei gerade einmal 635 Euro.

    Für viele ArbeiterInnen in Deutschland stellt sich also die Frage, wie sie im Alter über die Runden kommen sollen. Über eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge verfügen etwa 58 Prozent aller Beschäftigten. Der Ausweg für diejenigen, die es sich leisten können, liegt ansonsten im Abschluss einer privaten Renten- oder Lebensversicherung.

    „Deutschland-Rente“

    Ginge es nach der hessischen Landesregierung aus CDU und Grünen, würde eine solche private Altersvorsorge in Zukunft jeder/m Beschäftigten sogar geradezu aufgedrängt werden. Das Modell der „Deutschland-Rente“, das Hessens Ministerpräsident Bouffier in der vergangenen Woche in den Bundesrat einbrachte, sieht vor, dass jede/r, der/die nicht über eine ausreichende betriebliche Altersversorgung verfügt und auch nicht aktiv widerspricht, automatisch in eine private Altersvorsorge einbezogen werden soll („Opt-out“). Das Anlageprodukt soll jede/r Beschäftigte aus einer staatlich vorgegebenen Liste selbst wählen können – trifft er/sie keine Wahl, entscheidet sein/ihr „Arbeitgeber“.

    Nach dem Willen der Urheber dieses Vorschlags soll also der Standard etabliert werden, dass ArbeiterInnen einen Teil ihres Lohns für das Alter langfristig anlegen – also in Aktien, Immobilienfonds oder andere Finanzprodukte investieren. Der Vorschlag ist eine radikale Weiterentwicklung der 2002 eingeführten Riester-Rente, bei welcher der Staat freiwillige Geldanlagen in Banksparpläne, Fonds, Bausparverträge und andere dafür zugelassene Produkte durch Zulagen und Steuervergünstigungen fördert.

    Einen großen Schritt in diese Richtung geht auch das bereits seit Januar geltende „Betriebsrentenstärkungsgesetz“. Dieses ermöglicht es Gewerkschaften und Unternehmerverbänden, in Tarifverträgen Betriebsrentenmodelle für ganze Branchen auszuhandeln, in die ebenfalls jede/r Beschäftigte per „Opt-out“-Regelung automatisch einbezogen wird.

    Lässt sich die Rentenfrage für die Arbeiterklasse mit derartigen Modellen also lösen?

    Doppelte Enteignung

    Hierzu ist vor allem eins festzuhalten: Alle Debatten über eine Überalterung der Gesellschaft, alle Vorschläge über Riester-, Betriebs-, Deutschland- und andere Rentenmodelle täuschen in Wahrheit über das eigentliche Problem, den eigentlichen Skandal hinweg. Die unzureichende gesetzliche Rente bedeutet nämlich, dass die Arbeiterklasse in Deutschland das, was sie der Kapitalseite verkauft, nicht vollständig ausbezahlt bekommt – nämlich ihre Arbeitskraft! Alle sogenannten Reproduktionskosten wie die für Kindererziehung, Gesundheit, Pflege und eben Alterssicherung fließen nämlich ökonomisch in den Wert der Arbeitskraft ein: Sie gehören damit zum Lohn! Bereits die Tatsache, dass Beschäftigte einen Teil ihres Lohns in Form von Sozialabgaben für Krankenversicherung, Rente, Pflege und Arbeitslosigkeit abdrücken müssen, ist eine Senkung des Lohns unter den Wert, den die Unternehmen eigentlich zahlen müssten.

    Umso skandalöser, wenn die Entlastung der Unternehmen bei der staatlich organisierten Alterssicherung dazu führt, dass die Kassen leer sind, die Renten stagnieren und die Alterssicherung dann nicht mehr zum Leben reicht. Der Lohnraub zu Beginn des Geschehens zieht dann den Rentenraub nach sich: Beschäftigte sollen nach dem Willen der Politik entweder noch länger arbeiten, sich neben der Rente 450-Euro-Jobs suchen – oder eben während der Zeit ihrer Lohnarbeit einen Teil des Arbeitslohns an Finanzdienstleister weiterreichen.

    Eine Deutschland-Rente würde vor allem dazu dienen, den Zustand unzureichender Renten dauerhaft zu zementieren. Die Stimmen, die wie Jens Spahn eine weitere Absenkung des Rentenniveaus fordern, lassen dann nicht lange auf sich warten.

    Den Standard zu setzen, dass ArbeiterInnen privat für ihr Alter vorsorgen, kommt also einer doppelten Enteignung gleich: Das Kapital verleibt sich einen weiteren Teil des ohnehin schon reduzierten Arbeitslohns ein. Dieser bleibt den Beschäftigten dann über Jahrzehnte vorenthalten und dient in dieser Zeit den Finanzunternehmen als Mittel für das eigene Geschäft. Ein CDU-Bundestagsabgeordneter hat bereits angeregt, mit dem durch eine Deutschland-Rente eingesaugten Kapital einen international konkurrenzfähigen Investor zu schaffen.

    Für die Einzelnen mag es weiter vernünftig erscheinen, privat für das Alter vorzusorgen. Ob Beschäftigte, die das heute tun, am Ende aber auch tatsächlich ihr Geld zurückbekommen, darf in Frage gestellt werden. Beim Riester-Modell muss ein/e 30-jährige/r DurchschnittssparerIn immerhin 92 Jahre alt werden, damit er/sie das Geld mit Zinsen noch einmal wiedersieht. Ein nächster Crash an den überhitzten Finanzmärkten kann bis dahin längst alle Einlagen vernichtet haben. Da ist es schon bemerkenswert dreist, dass Hessens CDU und Grüne gleichzeitig gefordert haben, die Riester-Förderung auch für hochriskante Anlageformen zu öffnen. Damit machen sie mehr als deutlich, dass es ihnen um die Sicherung der Altersvorsorge gar nicht geht.

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    • Perspektive-Autor seit 2017. Schreibt vorwiegend über ökonomische und geopolitische Fragen. Lebt und arbeitet in Köln.

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