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Donnerstag, März 28, 2024
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    Immer mehr Sanktionen beim Arbeitslosengeld

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    Neben den Sanktionen bei BezieherInnen von Hartz IV nehmen auch die Strafen beim Arbeitslosengeld immer mehr zu.

    Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen haben die Sanktionen gegen BezieherInnen von Arbeitslosengeld (ALG I) in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Laut einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe gab es im vergangenen Jahr 810.429 Fälle, in denen das Arbeitslosengeld gestrichen und somit nicht ausgezahlt wurde. Die Zahlen stammen von der Bundesagentur für Arbeit.

    Im Vergleich zum Vorjahr 2016 mit 769.480 Fällen ist die Anzahl der Sanktionen damit um mehr als 41.000 Fälle angestiegen. Im Verhältnis zum Jahr 2015 sind es sogar 91.500 mehr Fälle, in denen Strafen verhängt wurden.

    Mehr als ein Drittel der Sanktionen wurde verhängt, weil Menschen sich nicht sofort arbeitslos gemeldet hatten (293.660 Fälle). Zusätzlich wurde in 255.621 Fällen die Auszahlung von Arbeitslosengeld verweigert, da Betroffene nicht zu den angeordneten Terminen der Bundesagentur bzw. der Jobcenter erschienen waren.

    Rechnet man zu diesen Zahlen die Strafen der Jobcenter für Hartz IV-EmpfängerInnen hinzu, kommt man auf fast 1,8 Millionen Sanktionen im Jahr 2017.

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