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Mittwoch, Oktober 9, 2024
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    Repression gegen kurdische Organisationen auf Rekordniveau

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    Mehr als 130 Ermittlungsverfahren führte die Bundesanwaltschaft allein im Jahr 2017 gegen vermeintliche AktivistInnen der kurdischen Arbeiterpartei PKK.

    Nicht nur auf kurdischen Demonstrationen ist die Repression gegen die kurdische Befreiungsbewegung in Deutschland allgegenwärtig. Auch in den deutschen Gefängnissen und Gerichtssälen werden immer mehr kurdische AktivistInnen abgeurteilt und bestraft.

    Allein im vergangenen Jahr hat die Bundesanwaltschaft 136 Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Mitglieder der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK eingeleitet. Im Jahr 2016 waren es gerade einmal 37 Verfahren und 24 vergleichbare Verfahren im Jahr 2015 . Das entspricht einer Zunahme von 268 Prozent in nur einem Jahr (Link).

    Hinzu kommen vermutlich tausende Verfahren gegen einzelne AktivistInnen wegen des Tragens verbotener Symbole auf Demonstrationen und Kundgebungen. Genaue Zahlen über die Anzahl dieser Verfahren und ihrer Veränderungen gibt es nicht. Doch auch diese Verfahren dürften sprunghaft angestiegen sein, seitdem die Bundesregierung das PKK-Verbot im vergangenen und diesem Jahr mehrfach deutlich ausgeweitet hat.

    Heute fallen etwa dutzende Fahnen in Deutschland legaler Organisationen, wie etwa des kurdischen Studierendenverbands YXK, unter das PKK-Verbot, obwohl die Organisation selbst und ihre Aktivitäten nicht verboten sind. Ebenso ist es um das Zeigen von YPG- und YPJ-Fahnen bestellt.

    Allein die Staatsanwaltschaft München hat hunderte Verfahren gegen Menschen eingeleitet, welche einen mit einer YPG-Fahne bebilderten Online-Artikel des staatlichen Bayerischen Rundfunks in sozialen Medien geteilt haben.

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