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Dienstag, April 23, 2024
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    SPD zieht Gesetzesentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen zurück

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    Die Verhandlungen zum Paragraphen 219a werden vertagt

    Es ist fast lächerlich, in der Debatte um die Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen von einem Werbeverbot zu sprechen. Frau Hänel, eine Ärztin aus Gießen, hatte auf ihrer Website darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt und wie ein solcher ablaufen kann. Dafür wurde sie im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt.  Denn: Der Paragraph 219a, gegen den Frauen seit Jahren protestieren, macht aus der medizinischen Information der Ärztin die Straftat, für Abtreibungen zu werben. Die Richterin begründet das Urteil: „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache”. Die SPD hat daraufhin Debatten mit der Union geführt, wie das Strafrecht zu verändern sei. Bisher blieben diese erfolglos, nun will die SPD die Debatte vertagen.

    Kriminalisierung der Selbstbestimmung?

    Seit dem Urteil am Amtsgericht Gießen ist dieses regelmäßig Schauplatz feministischer Demonstrationen und Proteste. „Mein Bauch – meine Entscheidung“ und „Wir haben ein Recht auf Information! Weg mit 219a!“ sind die dominierenden Parolen. Die Demonstrierenden prangern an: Der Paragraph sei nicht mehr zeitgemäß, nicht vereinbar mit der freien Arztwahl, verhindere die Selbstbestimmung der Frau. Ärzte und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen mit ihm vorsichtig umgehen, riskieren andernfalls eine Strafanzeige, und das hat verheerende Folgen: In weiten Teilen Deutschlands, vor allem im Süden, gibt es erschreckend wenige Praxen, die Frauen eine Anlaufstelle bieten, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch planen.

    Vorführung im Parlament

    Nun ist die SPD bemüht, nicht den Eindruck zu erwecken, erneut eine Forderung nicht gegen die Union durchgesetzt haben zu können. Die Opposition zeigt sich darüber empört, Linke und Grüne wollen das Verbot gänzlich streichen, die FDP fordert immerhin eine Abschwächung. Gegenüber der Welt kündigte Wolfgang Kubicki (FDP) an: „Wir werben jetzt bei den anderen Fraktionen für unseren Antrag zum Paragraph #219a. Und dann will ich sehen, wie die SPD im Parlament gemeinsam mit AfD und Union gegen diese Reform des Strafrechts stimmt“.  Ob dabei nun ein politisches Kräftemessen oder eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Frauen im Vordergrund steht, wird sich zeigen.

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