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Freitag, März 29, 2024
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    Ermittlungsverfahren wegen „PKK-Mitgliedschaft“ mit neuem Rekord

    In den ersten zwei Monaten des Jahres 2018 hat die Verfolgung und Repression gegen kurdische AktivistInnen erneut deutlich zugenommen. Neben tausenden Anzeigen wegen des Zeigens aller möglichen Symbole der kurdischen Freiheitsbewegung wurden zahlreiche Demonstrationen verboten, Vereine, ein Buchverlag und eine Musikproduktionsfirma gestürmt.

    Hinzu kommen allein im Januar und Februar rund 50 neue Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Wie bereits berichtet, gab es bereits im letzten Jahr einen deutlichen Anstieg an neuen Verfahren. Waren es im Jahr 2013 noch 13 Verfahren und 36 im Jahr 2016, so leitete die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr 136 Verfahren ein (Link).

    Die PKK ist seit dem Jahr 1993 in Deutschland verboten. Wurden ihre vermeintlichen Aktivitäten lange Jahre allein nach dem Vereinsgesetz verfolgt, so hat sich dies in den vergangenen Jahren massiv verändert. So werden nun immer mehr vermeintliche Funktionäre nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuch (ausländische kriminelle und terroristische Vereinigung) angeklagt und verurteilt.

    In den vergangenen zwei Jahren sind in Deutschland elf kurdische AktivistInnen zu Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Hinzu kommen zahlreiche AktivistInnen der türkischen revolutionären Linken wie der TKP/ML und der DHKP-C, die zur Zeit vor Gericht stehen bzw. sich in deutschen Gefängnissen befinden.

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