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Donnerstag, April 18, 2024
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    Computersoftware ermittelt GefährderInnen: Zwei von Drei zu Unrecht verdächtigt

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    Die Schweiz setzt “DyRiAS” zur Prävention von Tötungsdelikten vor – die verwendete Software gilt als unverlässlich

    Die Schweizer Polizei verwendet zur Prävention von Tötungsdelikten “Dyrias” (Dynamisches Risiko-Analyse-System) des deutschen „Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagment“. Von den drei möglichen Einsatzgebieten „Schule“, „Arbeitsplatz“ und „Beziehungsdelikte“ ist letzteres, das den Namen „Intimpartner“ trägt, am intensivsten im Einsatz.

    Schlüsselereignis: Brutaler Beziehungsmord

    Im Schweizer Kanton Pfäffikon hatte ein 59-jähriger Mann erst seine Frau und dann die Leiterin des örtlichen Sozialamts erschossen. Die Medien reagierten auf diesen Fall mit heftiger Kritik an den Behörden: „Kuscheljustiz“ war ein gängiger Begriff. Die Antwort der Kantonspolizei war ein umfassendes Konzept für „Bedrohungsmanagment“ – unter anderem mit der Computersoftware “DyRiAS” (Dynamische Risiko Analyse Systeme ), um Tötungsdelikte vorhersehbar zu machen.

    Wie funktioniert Dyrias?

    Teil des Bedrohungsmanagements ist ein umfassendes Netz aus BeobachterInnen, Anlaufstellen und GesprächspartnerInnen, die mutmaßliche GefährderInnen melden. Als GefährderIn gilt, wer zwar noch keine Straftat beging, aber entsprechende Warnsignale zeigt – zum Beispiel Drogenkonsum. Es findet dann eine sogenannte ‘Gefährderansprache’ statt, und mit Hilfe derer Antworten und Informationen aus Polizeiakten werden dann die Fragen aus dem Dyrias-Fragenkatalog beantwortet. Insgesamt 39 Ja/Nein-Fragen, wovon ein Ergebnis auch dann ermittelt werden kann, wenn nur knapp die Hälfte beantwortet ist.

    Problematisch: Die Software wurde nur in drei Studien eingehend untersucht. Eine davon war eine betriebseigene Studie, in einer Zweiten war der Versuchsaufbau nicht softwaregerecht, die Dritte, eine Doktorarbeit, ermittelt eine Fehlerquote von zwei Dritteln. Dennoch: wen die Software als GefährderIn ermittelt, der/die kommt in eine GefährderIn-Datenbank, dort sind mittlerweile 3000 Personen vermerkt. Diese werden informiert, dass sie nun unter verschärfter Beobachtung durch die Polizei stehen – für mindestens zehn Jahre.

    Preventive Policing

    Damit steigt auch die Schweiz ein in „Preventive Policing“, also in Polizeiarbeit, die darauf abzielt, Menschen gesondert zu behandeln, bevor eine Straftat durchgeführt wird. In Deutschland gibt es ebenfalls eine GefährderInnen-Datenbank, und die neuen Polizeigesetze in NRW haben großen Einfluss darauf, wer als GefährderIn gilt und wie mit diesen verfahren wird. So erzählt der Perspektive Audiokommentar von „Horst Müller“, der einen Streik organisiert, sich damit zum Gefährder macht und in Gewahrsam genommen wird, ohne richterlichen Beschluss – möglich seit dem neuen Polizeigesetz für Gefährder.

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